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Enormer Arbeitsaufwand

Richter warnen: Überlastung der Justiz bei Cannabis-Legalisierung

  • Veröffentlicht: 22.02.2024
  • 16:29 Uhr
  • Lara Teichmanis
Die Ampel-Koalition hat die Entkriminalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht.
Die Ampel-Koalition hat die Entkriminalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht.© REUTERS

Der Richterbund warnt vor massiver Überlastung der Justiz durch die geplante Cannabis Teillegalisierung. Der Bundestag will das Gesetz diese Woche verabschieden. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Richterbund warnt vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im Cannabis-Gesetz geplante Amnestie-Regelung.

  • Gerichte müssten bis zu 10.000 Straffälle erneut prüfen und gegebenenfalls revidieren.

  • Am Freitag (23. Februar) will der Bundestag die kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln beschließen.

Im Video: Cannabis-Gesetz auf Zielgerade? Bundestag soll Teil-Legalisierung beschließen

Amnestie-Regelung sorgt für Kritik

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag über die umstrittene teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Deutsche Richterbund vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im neuen Gesetz vorgesehenen Amnestie-Regelung gewarnt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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News

Überlastung befürchtet

Haftentlassung für Cannabis-Sünder? Justizminister schlagen kurz vor geplanter Legalisierung Alarm

Nach einem langen politischen Hin und Her soll bald das neue Cannabis-Gesetz kommen. Die Justizminister:innen einiger Länder schlagen angesichts des bürokratischen Aufwandes schon jetzt die Hände über dem Kopf zusammen.

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An diesem Freitag (23. Februar) soll der Bundestag die kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln beschließen. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie von Verurteilungen für vergangene Fälle geben, die künftig erlaubt sind.

Enorme Belastung der Justiz

"Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten ckwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds

Allein beim Amtsgericht Köln seien es mehr als 10.000 Fälle. "Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, sodass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte", sagte Rebehn.

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Richterbund fordert Streichung der Amnestie-Regel

Für die Staatsanwaltschaften bedeute das Cannabisgesetz konkret, "dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären", erklärte Rebehn.

Im Video: Hirnmasse wird kleiner - Suchtexperte warnt Jugendliche vorm Kiffen

Es müsse ermittelt werden, "ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß (auch) um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte", zitiert die dpa weiter. Das lasse sich aber nicht einfach aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen. Grund dafür sei, dass die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels dort in der Regel nicht notiert seien.

Auch auf die Gerichte komme daher eine enorme Zusatzbelastung zu. "Ist der Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden, muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen", sagte Rebehn.

Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes fordere daher den Gesetzgeber auf, die geplante Amnestie-Regelung für noch nicht vollstreckte Altfälle aus dem Cannabisgesetz zu streichen.

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Massive Kritik auch aus der Opposition

Im Kampf gegen die Legalisierung des Konsums von Cannabis-Produkten will der Freistaat Bayern einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beantragen, meldet die dpa. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern bekam am Donnerstag (22. Februar) im bayerischen Landtag die notwendige Mehrheit.

CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek sagte, die überwiegende Zahl von Expert:innen etwa in der Kinder- und Jugendpsychologie warne vor einer Freigabe von Cannabis.

Auch Vertreter:innen der AfD sprachen sich gegen eine Legalisierung aus. Abgeordnete von SPD und Grünen verteidigten dagegen den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag soll an diesem Freitag über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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