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Gebühren

Kommission empfiehlt: Rundfunkbeitrag sollte angehoben werden

  • Veröffentlicht: 23.02.2024
  • 17:09 Uhr
  • Kira Born

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt in ihrem aktuellen Bericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent. Jetzt entscheiden die Länder.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat nach einer Überprüfung zu einer Anhebung der monatlichen Rundfunkbeiträge geraten.

  • Ein Grund sei der inflationsbedingte Anstieg der Kosten für die Rundfunkanstalten.

  • Die mögliche Erhöhung liegt unter einem Euro pro Monats-Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag soll inflationsbedingt erhöht werden

Am Freitag (23. Februar) veröffentlichte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren Bericht. In diesem wird zu einer Anhebung des monatlichen Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro geraten. Demnach würde der jährliche Beitrag um 0,8 % steigen. "Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate", sagte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel.

Die Rundfunkgebühren finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehend aus ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Jahr 2022 lagen die Gesamterträge durch die Rundfunkgebühren bei rund 8,57 Milliarden Euro. Die Bundesländer beauftragen per Staatsvertrag den Rundfunk und bestimmen, was der öffentliche Rundfunk für die Beitragszahlenden anbieten soll.

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Ob die Länder der Beitragserhöhung zustimmen, ist unklar

Über den neuen Beitragsstaatsvertrag müssen die Bundesländer entscheiden. Dies beinhaltet auch die Höhe der Monats-Beiträge. Von den Empfehlungen der KEF darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Jedoch sprachen sich vor der Veröffentlichung des Berichts sieben Bundesländer gegen eine Erhöhung der Beiträge aus. Die Entscheidung über eine Anhebung der Rundfunkbeiträge muss von den Ländern einstimmig angenommen werden. Über den Zeitpunkt der Abstimmung ist noch nichts bekannt. 

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Die KFE hatte die ursprünglich angemeldete Forderung des öffentlich-restlichen Rundfunks um zwei Drittel gekürzt. Somit fällt die Anmeldung deutlich geringer aus.

Im Falle einer Zustimmung der Länder gilt der neue monatliche Beitrag ab dem 1. Januar 2025.

  • Verwendete Quellen:
  • Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten: "KEF empfiehlt Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 €"
  • Nachrichtenagentur dpa
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