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Zum 1. Januar 2024

Steuervergünstigungen fallen weg: Restaurantbesuche werden teurer

  • Veröffentlicht: 27.12.2023
  • 08:55 Uhr
  • Max Strumberger

Wer nach dem Jahreswechsel in einem Restaurant essen gehen möchte, muss voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen. Denn zum 1. Januar 2024 gilt dort wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Während der Corona-Pandemie war dieser von  die Regierung vorübergehend gesenkt worden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar gilt auf Speisen in der Gastronomie wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

  • Dieser war während der Corona-Pandemie auf sieben Prozent gesenkt worden.

  • Restaurantbesuche dürften dann wieder deutlich teurer werden.

Wenn ab 1. Januar 2024 für Speisen wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gilt, werden die Preise für Restaurantessen dem Branchenverband zufolge anziehen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am 27. Dezember. 

Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt worden, um die Branche zu unterstützen. Diese Maßnahme wurde später wegen der Energiekrise verlängert, zuletzt bis Ende 2023.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), erklärt, dass die meisten Betriebe keinen finanziellen Spielraum hätten, um die Mehrkosten aufzufangen. Eine Umfrage des Verbands hat ergeben, dass 89 Prozent der Befragten über Preiserhöhungen nachdenken.

Bürger:innen wollen Restaurantbesuche reduzieren

Die Entscheidung der Bundesregierung folgt einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Mehrheit der Verbraucher:innen lehnt die Steuererhöhung ab. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge wollen 44 Prozent der Befragten ihre Restaurantbesuche reduzieren oder ganz darauf verzichten.

Ökonomen hingegen begrüßen die Rückkehr zum Normalsatz. Nach dem Ende der Pandemie gebe es keinen Grund mehr für die Bevorzugung des Gaststättengewerbes. Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle und Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim argumentieren, dass die Steuersenkung vor allem Besserverdienenden zugutekomme und daher sozialpolitisch kontraproduktiv sei.

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Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Preise für Gaststättendienstleistungen von Januar 2021 bis Oktober 2023 um 20,3 Prozent gestiegen, trotz der zwischenzeitlichen Mehrwertsteuersenkung. Allerdings, so entgegnet Hartges vom Dehoga, hätten sich Lebensmittel im selben Zeitraum um 29,3 Prozent verteuert. Hartges verweist damit auf einen von mehreren großen Kostenfaktoren der Branche.

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Zur Silvesternacht noch alter Steuersatz

"Dank der sieben Prozent Mehrwertsteuer waren wir bisher nicht gezwungen, alle Mehrkosten eins zu eins an den Gast weiterzugeben." Das werde sich nun ändern. Weniger Gäste, weniger Umsatz und Betriebsaufgaben seien programmiert. Der Verband fürchtet, dass 12.000 Betriebe aufgeben werden.

Zumindest zum Abschied gibt es für die Wirt:innen noch einmal eine Ausnahme: Die Silvesternacht dürfen sie noch komplett zum alten Steuersatz abrechnen, egal ob vor oder nach Mitternacht aufgetischt wurde. "Immerhin eine Art Trostpflaster", sagt Björn Cubrowski von der IHK Coburg. Danach ist dann aber Schluss mit der Ermäßigung.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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