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Diesen Anspruch haben Verbraucher

Tausende Messungen bestätigen mieses Festnetz-Internet

  • Veröffentlicht: 12.12.2022
  • 08:34 Uhr
  • sv

Schnelles und stabiles Internet ist heute wichtiger denn je. Messungen haben jetzt allerdings ergeben, dass das Netz häufig schlechter ist als bestellt. In diesem Fall haben Verbraucher:innen ein Preisminderungsrecht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 2021 wurde ein Preisminderungsrecht bei schlechtem Internet eingeführt.

  • Die Bundesnetzagentur stellte bei fast allen Probemessungen einen Anspruch auf Preisminderung fest.

  • Das Messinstrument ist im Browser und als Desktop-App anwendbar.

Ein Jahr nach Einführung eines Preisminderungsrechts bei schlechtem Internet ist die Zahl der Probemessungen durch die Nutzer gesunken. Von Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 beendeten Verbraucherinnen und Verbraucher circa 28.000 Messungen, wie die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitteilte. Dabei sei fast ausschließlich ein Minderungsanspruch festgestellt worden. Ende Februar - also nach nur zweieinhalb Monaten - waren es bereits rund 15.000 gewesen, der Monatsschnitt war zuletzt also deutlich niedriger als zu Beginn.

Preisminderungsrecht gilt für mieses Festnetz-Internet

Das Minderungsrecht bezieht sich auf Festnetz-Internet. Ist das Netz daheim wesentlich schlechter als vertraglich vereinbart, steht den Verbrauchern eine Reduzierung der Monatszahlung zu. Das dafür notwendige Messinstrument breitbandmessung.de, das im Browser oder als Desktop-App anwendbar ist, startete am 13. Dezember 2021.

Seither wurde die App 100.000 Mal runtergeladen und installiert. Viele Verbraucher begannen nach dem Download die zeitlich recht aufwendigen Messungen, führten sie aber nicht zu Ende. Vorgeschrieben sind 30 Tests an drei Tagen. Nur wer das durchhält, bekommt am Ende ein Protokoll. Um wie viel Verbraucher ihre Monatsrechnung reduzieren können, enthält das Protokoll nicht - das müssen die Verbraucher mit ihrem Provider klären. Stellt sich der Anbieter stur, könnten Verbraucher vor das Amtsgericht ziehen und hätten dort gute Karten.

Das Mess-Tool hat sich nach einem Jahr gut etabliert. Wir helfen Tausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihrem Provider eine Minderleistung nachzuweisen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

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Verbraucherschützer monieren Haptik der Messungen

Die Gründe für die niedrigere Zahl der Messungen sind unklar. Internet-Anbieter werten die Entwicklung als einen Beleg dafür, dass ihre Leistung besser geworden ist. Zudem verweisen sie darauf, dass die Zahl der Messungen mit erwiesenermaßen defizitärem Internet im Verhältnis zu den 38 Millionen Breitbandanschlüssen in Deutschland sehr gering ist. Verbraucherschützer:innen monieren hingegen, dass die Messungen zu aufwendig und nicht nutzerfreundlich seien. Nach ihrer Schätzung ist die Dunkelziffer an Haushalten, die schlechteres Internet haben als vertraglich vereinbart, hoch.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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