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nach jahrelangem Streit

Trumps Steuerunterlagen an Ausschuss übergeben

  • Aktualisiert: 01.12.2022
  • 08:28 Uhr
  • Anne Funk
Donald Trump muss nun doch Einsicht in seine Steuerunterlagen gewähren.
Donald Trump muss nun doch Einsicht in seine Steuerunterlagen gewähren.© Andrew Harnik/AP/dpa

Nach langem Tauziehen hat das US-Finanzministerium Trumps Steuerunterlagen an den zuständigen Ausschuss übergeben. Zuvor hatte der Supreme Court einen Antrag Trumps zurückgewiesen, die Übergabe der Dokumente zu blockieren.

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Auf Anordnung des Obersten Gerichtshof wurden die Steuererklärungen vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump an einen Kongressausschuss übergeben. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und bezieht sich auf eine Erklärung des US-Finanzministeriums.

Vergangene Woche hatte der Supreme Court nach einem drei Jahre langen Rechtsstreit einen Antrag Trumps zurückgewiesen, wodurch der 76-Jährige das Finanzministerium an der Weitergabe der Steuerunterlagen an das sogenannte Ways and Means Committee im Repräsentantenhaus hindern wollte. Bei den Dokumenten handelt es sich sowohl um Trumps persönliche Steuererklärungen als auch um jene einiger seiner Unternehmen aus einem Zeitraum von sechs Jahren.

Ob vom Gremium für Finanzen und Haushalt im Repräsentantenhaus bereits auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen zugegriffen wurde, darüber wollte das Ministerium am Mittwoch (30. November) keine Auskunft geben.

Seit Jahren Streit um Steuerunterlagen

Der Streit um die Unterlagen begann bereits während Trumps Amtszeit. Steve Mnuchin, damals US-Finanzminister, hatte sie dem Ausschuss vorenthalten. Er argumentierte, die Demokraten hätten sie aus parteipolitischen Gründen angefordert.

Als Joe Biden das Präsidentenamt übernahm, stellte der Ausschuss für Steuern, Finanzen und Haushalt erneut einen Antrag und forderte nicht nur Trumps Steuererklärungen, sondern auch zusätzliche Informationen für die Zeit zwischen 2015 und 2020 an. Dass die Forderung angemessen sei, bestätigte dann auch das Weiße Haus. Ein Bundesgesetz besage, dass der Ausschuss das Recht habe, Steuererklärungen aller Steuerzahler zu prüfen - auch die des Präsidenten.

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Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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