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Ex-US-Präsident

Betrug, Diebstahl, Vergewaltigung: Die vielen juristischen Probleme des Donald Trump

  • Veröffentlicht: 21.10.2022
  • 11:24 Uhr
  • glö
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© dpa

Nie hatte ein amerikanischer Ex-Präsident je so weitreichende juristische Probleme wie Donald Trump. Aktuell laufen fünf Untersuchungen gegen den ehemaligen Präsidenten. Ein Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gegen Donald Trump laufen aktuell fünf Verfahren, einige davon betreffen Vergehen aus seiner Zeit als US-Präsident.
  • So muss er sich zum Beispiel wegen des Diebstahls von geheimen Regierungsdokumenten verantworten.
  • Zudem hat der Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol den 76-Jährigen vorgeladen. Das ist ein äußerst seltener Schritt.

Mitgenommene Geheimdokumente, Betrugsvorwürfe, die Untersuchung zum Angriff auf das US-Kapitol: Die Liste der Vorwürfe gegen Ex-Präsident Donald Trump ist lang. Das sind die aktuell laufenden Verfahren gegen den 76-Jährigen.

Streit um Regierungsdokumente:

Die Durchsuchung von Trumps Privaträumen in seinem Golfclub Mar-a-Lago sorgte im August für Schlagzeilen. Das FBI hatte dabei unter anderem Dokumente mit den Vermerken "Geheim" und "Streng geheim" aus seiner Amtszeit beschlagnahmt. Davor bemühte sich das Nationalarchiv - das für die Aufbewahrung von Präsidenten-Unterlagen zuständig ist - monatelang um Papiere von Trump. Beschlagnahmt wurden nach jüngsten Angaben insgesamt etwa 13.000 Dokumente mit fast 22.000 Seiten, darunter rund 100 Unterlagen mit Geheimvermerk. Ursprünglich sprachen die Ermittler sogar von 184 Geheimdokumenten.

Dadurch, dass Trump die Papiere bei sich zu Hause lagerte, könnte er sich schuldig gemacht haben. Trumps Anwälten gelang es, die Ermittlungen durch die Ernennung eines Sonderprüfers zu verzögern, der untersuchen soll, ob alle Papiere rechtmäßig beschlagnahmt wurden. Das Justizministerium legte dagegen Berufung ein. Bei den Ermittlungen geht es auch um den Vorwurf der Behinderung der Justiz.

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Verleumdungsklage nach Vergewaltigungsvorwurf in New York:

Die Autorin E. Jean Carroll warf Trump im Sommer 2019 vor, sie in den 90er Jahren in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Als Trump das zurückwies ("Erstens: Sie ist nicht mein Typ. Zweitens: Es ist nie passiert.") klagte Carroll mit dem Vorwurf der Verleumdung. Trumps Anwälte verwiesen darauf, dass er als Präsident und damit ein Teil der Regierung nicht wegen Verleumdung verklagt werden könne. Denn seine Äußerung fiel im Weißen Haus nach Fragen von Journalisten.

Vor einem Berufungsgericht in Washington liegt nun die Frage, ob Trump dabei im Rahmen seines Präsidentenjobs agierte. Trump könnte allerdings die Verteidigungslinie ausgehebelt haben, als er jüngst den Vorwurf als Lüge bezeichnete - jetzt definitiv als Privatperson. Das eröffnet Carroll laut "New York Times" die Möglichkeit, ihre Klage zu aktualisieren.

Ermittlungen zum Sturm auf das Kapitol:

Trumps Anhänger hatten am 6. Januar 2021 das Parlamentsgebäude in Washington erstürmt, als dort gerade der Sieg von Joe Biden bei der Präsidentenwahl offiziell besiegelt werden sollte. Davor hatte Trump sie bei einem Auftritt am Weißen Haus mit einer Wiederholung seiner falschen Wahlbetrugs-Vorwürfe aufgestachelt. Mitglieder eines Untersuchungsausschusses zu dem Angriff im Repräsentantenhaus betonten, dass sie Trump für verantwortlich halten.

Er habe die Anhänger zum Marsch vor das Kapitol aufgerufen und stundenlang nichts unternommen, als sie zu Gewalt griffen. Der Untersuchungsausschuss beschloss im Oktober den seltenen Eskalationsschritt, mit Trump einen Ex-Präsidenten vorzuladen. Allerdings ist die Zeit dafür knapp, denn im Januar tritt der neugewählte Kongress zusammen, in dem nach Prognosen Trumps Republikaner die Mehrheit haben könnten.

Am Rande der Untersuchung offenbarte sich noch weiteres juristisches Risiko für Trump. In einem Rechtsstreit um die Weitergabe eines E-Mail-Wechsels zwischen Trump und einem seiner Anwälte an den Ausschuss stellte ein Richter fest, dass der damalige Präsident vor Gericht unter Eid wissentlich falsche Angaben zum angeblichen Wahlbetrug gemacht habe.

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Betrugsklage in New York:

New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James legte Ende September nach jahrelangen Ermittlungen umfangreiche Vorwürfe unter anderem gegen Trump, das nach ihm benannte Unternehmen und seine drei Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka vor. Der Kern: Die Trumps hätten Vermögenswerte je nach Bedarf größer oder kleiner dargestellt, um beispielsweise einfacher an Kredite zu kommen oder weniger Steuern zu zahlen.

James will unter anderem erreichen, dass die Trumps 250 Millionen Dollar (256 Millionen Euro) als Wiedergutmachung zahlen müssen. Trumps Konzern weist die Vorwürfe zurück. Bei einer Befragung unter Eid verweigerte Trump die Aussage - bis auf die zu seinem Namen.

Streit um Steuerunterlagen:

Der Finanzausschuss des von den Demokraten kontrollierten Repräsentantenhauses kämpft seit langem darum, Trumps Steuerunterlagen ausgehändigt zu bekommen. Entgegen der politischen Gepflogenheiten in den USA hatte Trump seine Steuererklärung weder als Präsidentschaftskandidat noch nach seinem Einzug ins Weiße Haus öffentlich gemacht.

Im August musste Trump einen juristischen Rückschlag in dem Streit einstecken: Ein Gericht in Washington entschied, dass Trump die Unterlagen herausgeben müsse. Trump kann dagegen Berufung einlegen.

Verwendete Quellen:

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urn:newsml:dpa.com:20090101:240426-99-819097
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