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EU-Anpassung

Umtauschpflicht: Wer jetzt einen neuen Führerschein braucht

  • Veröffentlicht: 14.11.2023
  • 16:26 Uhr
  • Anne Funk
Große Umtauschaktion beim Führerschein.
Große Umtauschaktion beim Führerschein.© Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Um das Dokument EU-weit zu vereinheitlichen, müssen die Deutschen ihren Führerschein umtauschen. Doch es gelten unterschiedliche Fristen. Wer bereits zu spät ist, wer kommenden Januar an der Reihe ist und wer sich noch ausgiebig Zeit lassen kann - ein Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der EU soll es ab 2033 nur noch einheitliche Führerscheine geben.

  • Ein Großteil der Bundesbürger:innen muss daher sein Dokument umtauschen.

  • Für den Umtausch gelten bestimmte Fristen und Bedingungen.

Führerschein umtauschen oder nicht? Und wenn ja - bis wann? Viele Bundesbürger:innen stellen sich aktuell genau diese Fragen. Denn bis 2033 soll es in der EU nur noch ein einheitliches, fälschungssicheres Format für das Führerscheindokument geben. Die Folge: Nach und nach müssen sich Besitzer:innen einer Fahrerlaubnis um ein neues Dokument kümmern. Doch wann genau das der Fall sein wird, das kommt auf ganz bestimmte Faktoren an. 

Welche Führerscheine sind betroffen?

Betroffen sind generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ausgenommen vom Stufenplan sind dabei Lkw- und Busführerscheine, da für diese inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen gelten.

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Muss ich dann noch mal eine Prüfung bestehen?

Nein. Bei dem Umtausch ist nicht die Fahrerlaubnis an sich betroffen, sondern lediglich das Führerscheindokument. Auch gibt es keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Fallen der Behörde allerdings ersichtliche körperliche Einschränkungen auf, zum Beispiel Krücken oder ein Rollator, kann sie im Einzelfall Bedenken äußern. Dann müsse man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Sollte eine bedingte Fahreignung festgestellt werden, können Auflagen oder Beschränkungen nachgewiesen werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber grundsätzlich im bisherigen Umfang erhalten. Für Berufskraftfahrer gelten allerdings Sonderregeln.

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Was ist anders am neuen Führerschein?

Das neue Dokument im Scheckkartenformat ist EU-weit einheitlich und fälschungssicher. Es ist nur noch 15 Jahre lang gültig. Wie bei Personalausweisen oder Pässen wird anschließend ein neues fällig. Für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente gilt diese Beschränkung bereits.

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Ich habe noch einen Papierführerschein - wann muss ich umtauschen?

Für Führerscheine im Papierformat, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr entscheidend. Der erste Stichtag war bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958, bereits am 24. Januar 2023 waren die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind als Nächstes an der Reihe, sie müssen zum 19. Januar 2024 den Umtausch erledigt haben. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, der muss bis zum 19. Januar 2025 einen neuen Führerschein beantragt haben.

Ich besitze einen Scheckkartenführerschein - muss ich trotzdem umtauschen?

Ja - außer, wenn der Führerschein wurde nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Bei allen vorher ausgestellten Dokumenten richtet sich der Stichtag zum Umtausch nach dem Ausstellungsdatum. Die Stichtage im Überblick:

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
  • 2008 - 19. Januar 2029
  • 2009 - 19. Januar 2030
  • 2010 - 19. Januar 2031
  • 2011- 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
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Gibt es Ausnahmen?

Ja. Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - ganz egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde und ob er Papier- oder Scheckkartenformat hat. 

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Wie komme ich an meinen neuen Führerschein und was benötige ich dafür?

Um ein neues Dokument zu beantragen, benötigen Sie einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle, manche Städte und Gemeinden bieten die Vergabe oder auch die Beantragung online an. Das fertige Dokument muss dann abgeholt werden, oft ist aber auch ein direkter Versand nach Hause aus der Bundesdruckerei möglich. Aktuell verschickt diese nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürger:innen.

Für die Beantragung wird das bisherige Führerscheindokument, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Im Einzelfall könnte eine sogenannte Karteikartenabschrift verlangt werden. Die ist bei allen nötig, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde, und ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. 

Wie schnell bekomme ich einen neuen Führerschein?

Die Wartezeiten für einen Termin bei der Führerscheinbehörde können an den verschiedenen Standorten unterschiedlich lang ausfallen. Daher ist die rechtzeitige Vereinbarung ratsam. Für die Produktion des Dokuments nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist gegen Aufpreis möglich. Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt allerdings noch dazu -  am besten also vorher dort nachfragen. 

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Frist halte?

Auch wenn das Führerscheindokument selbst nicht mehr gültig ist, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten. Im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein abgelaufener Führerschein laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel zu zehn Euro Verwarngeld führt.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob und wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie das mit dem Umtausch-Rechner des ADAC überprüfen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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