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Scharfe Kritik

Wahlrecht: CDU/CSU sieht Pläne der Ampel als verfassungswidrig an

  • Aktualisiert: 16.01.2023
  • 20:44 Uhr
  • Karin Holly

Die Ampel-Koalition arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Erneuerung des Wahlrechts. Dieser würde die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag wieder verringern – ein Plan, den CSU-Mitglieder der Landesgruppe heftig kritisieren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Reform würde es 138 weniger Abgeordnete im Bundestag geben.

  • Die CSU-Landesgruppe im Bundestag kritisiert die Pläne der Ampel scharf.

  • CDU und CSU profitieren von den derzeit geltenden Regeln.

Die CSU-Landesgruppe steht dem Gesetzesentwurf von SPD, Grünen und FDP, das Wahlrecht zu reformieren, äußerst kritisch gegenüber. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Ampel-Koalition möchte die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wieder verkleinern. Ansgar Heveling, Obmann der Union in der Kommission zur Wahlrechtsreform, erklärte dem digitalen Medienhaus "Table.Media", Grüne und FDP legten "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht". Daran knüpft die Aussage von parlamentarischem Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, an. Er sehe hier eine "eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips", wie sich Müller dem Nachrichtenportal "The Pioneer" gegenüber äußerte.

Neues Wahlrecht würde Zahl der Abgeordneten auf 598 beschränken

Überhang- und Ausgleichsmandate hatten das Parlament in den letzten Jahren wachsen lassen. Derzeit sind 736 Abgeordnete im Bundestag. Die Ampel-Fraktion hat ihren Plan vorgelegt, der die Größe nun auf 598 Abgeordnete verkleinern würde. Generell solle es Überhang – und Ausgleichsmandate nicht mehr geben. Eine Folge dessen wäre, dass Abgeordnete, die in einem Wahlkreis direkt gewählt wurden, keinen Sitz im Bundestag mehr erhalten. SPD-, Grüne- und FDP-Vorsitzende haben ihren Entwurf zur Wahlreform an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz weitergeleitet. Sie hoffen auf Gespräche zu dem brisanten Thema.

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Wahlrechtsreform hätte Auswirkungen auf CDU und CSU

Überhangmandate entstehen, wenn es einer Partei gelingt, über Erststimmen mehr Mandate zu erringen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese extra Mandate darf eine Partei dann behalten, wobei die anderen Parteien ein Ausgleichsmandat dafür erhalten. In den vergangenen Legislaturperioden haben CDU und auch die CSU von diesen Regeln profitiert und bisher eine Wahlrechtsreform verhindert. CSU-Landesgruppen-Geschäftsführer Stefan Müller wünscht sich einen gemeinsamen Weg und bittet die Ampel, bei dem Thema an machbaren Lösungen für die Verkleinerung des Bundestags zusammenzuarbeiten.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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