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Zutaten- und Nährwertangaben

Wein: Diese Angaben müssen künftig auf Weinflaschen zu finden sein

  • Veröffentlicht: 07.12.2023
  • 12:03 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ab Freitag (8. Dezember) müssen Winzer und Sekthersteller neben dem Alkoholgehalt auch eine komplette Liste der Nährwerte und Zusatzstoffe auf Flaschen angeben.
Ab Freitag (8. Dezember) müssen Winzer und Sekthersteller neben dem Alkoholgehalt auch eine komplette Liste der Nährwerte und Zusatzstoffe auf Flaschen angeben.© Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Winzer und Sekthersteller müssen künftig eine detaillierte Liste der Zusatzstoffe und Nährwerte ihrer Weinerzeugnisse auf den Flaschen mit aufführen. Bereits produzierte Weine dürfen allerdings auch ohne diesen Aufdruck weiterverkauft werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Freitag (8. Dezember) sind Winzer und Sekthersteller verpflichtet, neben dem Alkoholgehalt auch Zutaten und Nährwerte auf Weinflaschen anzugeben.

  • Diese Angaben können auch per QR-Code erfolgen.

  • Somit müssen künftig Alkoholgehalt, Brennwert, Menge an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz für die Kund:innen ersichtlich werden.

Zum neuen Jahr gelten neue Pfandregeln bei Flaschen. Ab Freitag (8. Dezember) müssen Winzer und Sekthersteller zudem Informationen zu Nährwerten und Zusatzstoffen erbringen. Allerdings müssten nicht sofort alle Flaschen mit diesen Angaben beschriftet werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa), da es eine Übergangsvorschrift in der EU-Verordnung gibt.

Demnach können Weinerzeugnisse auch ohne diese Angaben unbegrenzt weiter verkauft werden, wenn diese vor dem Stichtag produziert wurden, schreibt die dpa weiter und beruft sich dabei auf einen Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin. "Maßgeblich ist, ob die Erzeugnisse vor dem 8. Dezember 2023 bereits hergestellt waren."

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Ab wann gilt ein Wein als "hergestellt?"

  • Wenn Weine nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die erforderliche Säure haben, gelten diese als hergestellt.
  • Schaumweine hingegen gelten erst nach der zweiten Gärung, wenn diese den erforderlichen Druck erreicht haben, als hergestellt.
  • Schaum- und Perlweine - denen Kohlensäure zugesetzter wurde - gelten nach diesem Zusatz als hergestellt. Also ganz unabhängig vom Grundwein.
  • Aromatisierte Weinerzeugnisse gelten laut der EU-Verordnung nach der Aromatisierung als hergestellt. Hierzu zählen beispielsweise Glühweine.
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Diese Angaben sind künftig auf Flaschen zu finden

Aufgrund dieser Übergangsphase dürfen Wein- und Sektgetränke also erst nach und nach im Handel zum Verkauf angeboten werden. Dann müssen diese neben dem Alkoholgehalt auch ein vollständiges Zutaten- und Nährwertverzeichnis mit aufführen. Hierzu zählen Brennwert, Menge an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Allerdings sollen die Angaben nicht nur in aufgedruckter Form dem Etikett entnommen werden können, sonder auch per QR-Code abrufbar sein. Mit diesem werden Weinliebhaber:innen auf entsprechende Dokumente oder Webseiten weitergeleitet, erklärt ein Ministeriumssprecher.

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Das Unionsrecht enthalte allerdings "keine klaren Vorgaben, ob und in welcher Form im Falle der 'off-label'-Variante der QR-Code oder Link auf dem Etikett zu beschriften" sei. So halte das Bundesministerium ein "i" für Informationen für ausreichend - die Europäische Kommission nicht. Die EU-Kommission wünscht sich lieber klare Hinweise wie beispielsweise "Zutaten" und "Nährstoffe".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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