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Gerichtsentscheidung

Ex-Kanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro

  • Veröffentlicht: 06.06.2024
  • 13:56 Uhr
  • Lara Teichmanis
Altkanzler Gerhard Schröder im Oberverwaltungsgericht nach der mündlichen Verhandlung im Prozess um sein Büro im Bundestag.
Altkanzler Gerhard Schröder im Oberverwaltungsgericht nach der mündlichen Verhandlung im Prozess um sein Büro im Bundestag.© Christoph Soeder/dpa

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. 

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag (6. Juni) ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Im Video: Justiz-Streit um Bundestags-Büro von Altkanzler Schröder geht weiter

Justiz-Streit um Bundestags-Büro von Altkanzler Schröder geht weiter

Kein Büro mehr für den Alt-Kanzler

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht.

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Gerhard Schröder (SPD), war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.
News

Vor seinem 80. Geburtstag

Schröder bereut keine politische Entscheidung in seiner Zeit als Kanzler

Er hat den Irak-Krieg abgelehnt, die Reform-Agenda 2010 vorangetrieben und trotz des Angriffskriegs seinem Freund Putin die Treue gehalten. Größere Fehler sieht Schröder kurz vor seinem 80. Geburtstag in seinem politischen Leben nicht.

  • 26.03.2024
  • 05:10 Uhr

Das OVG sieht keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki zur Begründung.

Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Amtsende zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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Spielte seine Nähe zu Russland eine Rolle?

Schröder kämpfte bereits in zweiter Instanz darum, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.

Vor dem Entzug des Büros durch den Bundestag war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das aber nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" auf die Ukraine die Rede. Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler.

Schröder war am Donnerstag (6. Juni) persönlich in der mündlichen Verhandlung in Berlin erschienen und hatte dabei betont, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei. Er führte dabei auch erneut Vermittlungsversuche zwischen Russland und der angegriffenen Ukraine an.

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