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Sonderrechte für Ex-Kanzler

Adieu Privilegien: Schröder klagte, Gauck findet's unerträglich

  • Veröffentlicht: 04.05.2023
  • 16:00 Uhr
  • Stefan Kendzia
Keinen Erfolg mit der Klage: Schröders Privilegien kommen nicht zurück. Und Gauck findet den Altkanzler einfach unerträglich.
Keinen Erfolg mit der Klage: Schröders Privilegien kommen nicht zurück. Und Gauck findet den Altkanzler einfach unerträglich.© Kay Nietfeld/dpa

Altkanzler Gerhard Schröder zog vor Gericht: Es ging ihm um die Rückgabe seiner Privilegien, die er 2022 vom Bundestag entzogen bekam. Es sollte Recht gesprochen werden, ob Schröder Büro und Mitarbeiter zurückbekommt. Nun wurde eine entsprechende Klage Schröders abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag (4. Mai) in einem Urteil verkündete.

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Das Verwaltungsgericht in Berlin hat eine bislang einmalige Entscheidung getroffen: Der Ex-Kanzler bekommt seine Privilegien in Form eines Büros und einem Stab an Mitarbeitern nicht zurück. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt, hatte der ehemalige Kanzler gegen den Entzug eines Teils seiner Sonderrechte gegen die Bundesrepublik Klage eingereicht. Schröder und seine Anwälte erachten den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages für rechtswidrig.

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Eine geschichtsträchtige Entscheidung

Der Haushaltsausschuss beschloss vor einem Jahr, dass Schröder - nach wie vor SPD Mitglied - weder ein Büro noch Mitarbeiter zustehe. Schließlich würde der Altkanzler keine keine Verpflichtungen mehr wahrnehmen, die mit seiner Tätigkeit als Kanzler in Verbindung stünden. Klar, dass das von der Klägerseite anders gesehen wird. Auch, weil Schröder vor der Haushaltsausschuss-Entscheidung keine Möglichkeit gehabt habe, sich dazu zu äußern. Immerhin erhalte Schröder noch "massenhaft Bürgeranfragen". Zusätzlich würden alle bisherigen Amtsinhaber unabhängig von ihren Aufgaben ein Büro auf Lebenszeit erhalten haben - das stünde Schröder ebenso zu.

Eine in der Tat einmalige Entscheidung, die da getroffen wurde und  Geschichte schreiben könnte: Schröder erhält seine Privilegien also nicht zurück. Gleichzeitig kommt damit auch eine gängige Staatspraxis auf den Prüfstand: Dass ein Kanzler oder eine Kanzlerin nach Ausscheiden aus dem Dienst automatisch Anspruch auf ein Büro samt Mitarbeiter hat. Schröder selbst kam nicht zur Verhandlung. Schröder sei verreist und werde sich auch nach einer Entscheidung zunächst nicht äußern, erklärte Anwalt Michael Nagel.

Wenn ich an die Figur von Gerhard Schröder denke, macht mich das traurig

Joachim Gauck, Ehemaliger Bundespräsident

Zu dieser Angelegenheit meldet sich sogar der sonst sehr zurückhaltende, ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck zu Wort. Er könne Schröders Verhalten nicht nachvollziehen. "Wenn ich an die Figur von Gerhard Schröder denke, macht mich das traurig", sagte Gauck dem "Tagesspiegel". "Dass sich Gerhard Schröder in dieser Weise von Russland in Dienst nehmen lässt, das ist doch einfach unerträglich." Gauck geht noch härter ins Gericht, denn er halte es für "inakzeptabel, wie Schröder als Ex-Kanzler seinen Ruf und das Ansehen Deutschlands seinen Privatinteressen untergeordnet hat und weiter unterordnet", so Gauck.

  • Verwendete Quellen: 
  • Nachrichtenagentur dpa
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