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"Absurd und nicht hinnehmbar"

Aktivist der "Letzten Generation" will vor das Bundesverfassungsgericht

  • Aktualisiert: 19.01.2023
  • 17:23 Uhr
  • Lena Glöckner
Ein Berliner Klimaaktivist zieht vors Bundesverfassungsgericht.
Ein Berliner Klimaaktivist zieht vors Bundesverfassungsgericht.© Oliver Berg/dpa

Ein Aktivist der "Letzten Generation" wurde vor dem Berliner Landgericht für eine Straßenblockade verurteilt. Das will er nicht gelten lassen - und zieht vors Bundesverfassungsgericht.

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Nach seiner Verurteilung wegen einer Straßenblockade zieht ein Aktivist der "Letzten Generation" vors Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe sollen nach Ansicht des Aktivisten nun feststellen, dass "Protest, der stört, im Angesicht des Klimanotfalls angemessen ist", das erklärte Johann O. in einer Pressemitteilung der Gruppierung.

Im Video: Was die Klimaaktivist:innen ihre Aktionen kosten.

Nach Ansicht von O. handelt die Regierung kriminell. "Sie bricht wissentlich das Pariser Abkommen und manövriert uns in eine Katastrophe, aus der es kein Entkommen gibt." Er halte es für "absurd und nicht hinnehmbar", dass er und "so viele andere, die auf dieses politische Versagen hinweisen", kriminalisiert werden.

Berliner Landgericht bestätigt Verurteilung

Der 21 Jahre alte Medizinstudent war am Berliner Landgericht mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gescheitert. Eine Jugendkammer bestätigte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro wegen Nötigung. Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigungshandlung zu werten seien.

Die "Letzte Generation" sieht das Recht dennoch auf ihrer Seite. Sprecherin Carla Rochel erklärte, dass nun das Bundesverfassungsgericht am Zug sei, um zu entscheiden, "welche Mittel uns als Gesellschaft noch bleiben, um für unser Überleben zu kämpfen". Man gebe ihm die Möglichkeit, seine Rechtsprechung aus dem Klimaurteil von 2021 fortzusetzen, so die Klimaaktivistin.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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