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Bundesministerium der Justiz

Unfallflucht ohne Personenschäden bald nur noch Ordnungswidrigkeit?

  • Veröffentlicht: 25.04.2023
  • 17:38 Uhr
  • Clarissa Yigit
Das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) prüft den Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden.
Das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) prüft den Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden. © Foto: Joerg Carstensen/dpa

Einer Überlegung des Bundesjustizministeriums zufolge könne es demnächst eventuell möglich sein, dass keine Straftat mehr für flüchtige Unfallverursacher eines Autounfalls ohne Personenschaden vorliege. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland prüfe das Bundesministerium der Justiz, ob es möglich sei, dass ein Unfall mit Blechschaden lediglich als Ordnungswidrigkeit zähle.

  • Alternativ könnte auch eine Meldepflicht und eine Meldestelle eingerichtet werden.

  • Landesjustizverwaltungen und Fachverbände seien hierzu ebenfalls angeschrieben worden, um sich zu dem Thema zu äußern.

Wird ein Autounfall, bei dem "nur" ein Sachschaden – kein Personenschaden – entstanden ist und der Verursacher flüchtet zukünftige lediglich als Ordnungswidrigkeit gezählt? Diesen Schritt erwäge laut Medienberichten das Bundesjustizministerium zu unternehmen. Somit läge konkret keine Straftat mehr vor.

Dies berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag (25. April) und beruft sich dabei auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hat.

Somit würde, wie das RND unter Berufung auf das Papier berichtet, auf Grund der Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit "einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt."

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Zukunftsmusik?

Bisher gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Wer sich als Unfallbeteiligter unerlaubt von einem Unfallort entfernt, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft.

Falls die Überlegungen des Justizministeriums nun tatsächlich umgesetzt würde, gelte diese Regelung künftig nur noch für Unfälle mit Personenschaden. Heißt also konkret, dass es stets erforderlich sei – sobald es körperlich Geschädigte gäbe – "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", schreibt das RND unter Berufung auf das Schreiben des Ministeriums.

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Alkohol am Steuer – und dann?

Auch gelte dies "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat." Als Beispiel sei hier eine Trunkenheitsfahrt zu nennen.

Im Gegensatz würde allerdings nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung" durchbrochen, wenn von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abgesehen werde.

Dies bedeute konkret, dass alkoholisierte Fahrzeugführer, die einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben, künftig nicht mehr gezwungen seien, am Unfallort zu bleiben und somit eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer riskieren.

Alternative

Alternativ schlägt das Bundesministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle vor.  Etwa denkbar wäre demnach  "eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden."

Auch käme "eine am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge" in Betracht.

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Überlegungen schon spruchreif?

Allerdings seien die Überlegungen noch in einem frühen Stadium, wie eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage betonte. "Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden."

Auch gebe es noch kein Eckpunktepapier, sondern lediglich ein Schreiben der Fachebene des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) an die Landesjustizverwaltungen und Fachverbände, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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