Anzeige
Drohende Finanznot

Schluss mit Witwenrente? Chefin der Wirtschaftsweisen will Reform

  • Aktualisiert: 17.07.2023
  • 10:29 Uhr
  • Stefan Kendzia
Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, schlägt vor, die Witwenrente abzuschaffen.
Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, schlägt vor, die Witwenrente abzuschaffen.© Michael Kappeler/dpa

Monika Schnitzer, ihres Zeichens Chefin der Wirtschaftsweisen, macht nicht immer populäre Vorschläge: Mal hält sie Millionen Zuwanderer pro Jahr für notwendig, mal soll die Erbschaftssteuer reformiert werden. Jetzt soll, wenn es nach ihr geht, Schluss mit der Witwenrente sein.

Anzeige

Man kann nicht behaupten, dass Monika Schnitzer allen nach dem Mund redet. Die Ideen der Wirtschaftsweisen ernten nicht selten heftige Kritik. Das wird mit ihrem neuesten Vorschlag nicht anders sein: Die Witwenrente soll weg oder zumindest reformiert werden. Denn Witwen wie Witwer erhalten oft Renten von verstorbenen Partner:innen, obwohl sie selbst nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Im Video: Reform - ab diesem Jahreseinkommen gibt es wohl bald kein Elterngeld mehr

Reform: Ab diesem Jahreseinkommen gibt es wohl bald kein Elterngeld mehr

Bestehendes Rentensplitting soll verpflichtend werden

"Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen", wie Schnitzer dem "Spiegel" sagte. "Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen." Schnitzer betont, dass dies ihre persönliche Meinung sei und nicht mit dem Sachverständigenrat abgestimmt ist. Aktuell erhalten hinterbliebene Partner:innen - ob sie eingezahlt haben oder nicht - mindestens 55 Prozent der Rente der oder des Verstorbenen. Dazu kommen dann noch Kinderzuschläge pro Kind.

Von einer völligen Streichung der Witwenrente für Hinterbliebene sei allerdings nicht die Rede. Das Rentensplitting, das es bereits seit 2002 gibt, soll verpflichtend werden. Darin werden sämtliche Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erworben werden, zu je 50 Prozent aufgeteilt - wie in einer Zugewinngemeinschaft. Der oder die Witwe erhält dann nach dem Tod der Partner:in diese Hälfte und zusätzlich die eigenen Rentenansprüche, die vor der Ehe erworben wurden. Das kann sich tatsächlich negativ auf den oder die Hinterbliebene auswirken - je nachdem, wie viele Ansprüche vor oder während der Ehe erworben wurden. 

Laut Schnitzer sollen - auch im Hinblick auf die drohende Beitragssteigerung für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung - sogenannte Fehlanreize besonders für Frauen zu beseitigen. Im Gegenteil. Es sollen Anreize geschaffen werden, arbeiten zu gehen - unter anderem durch die Ausweitung von Kinderbetreuung, um beiden Eltern zu ermöglichen, mehr arbeiten zu können.

  • Verwendete Quellen:
Mehr News und Videos
Die Einsamkeit in Deutschland nimmt zu

Die Einsamkeit in Deutschland nimmt zu

  • Video
  • 01:48 Min
  • Ab 12