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Ab 2024

Bürgergeld steigt um 61 Euro auf 563 Euro

  • Veröffentlicht: 29.08.2023
  • 10:50 Uhr
  • Anne Funk
Bezieher:innen von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr höhere Leistungen erhalten.
Bezieher:innen von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr höhere Leistungen erhalten. © Carsten Koall/dpa

Bezieher:innen von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So soll der Satz für Alleinstehende Anfang 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat steigen.

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Die mehr als fünf Millionen Bezieher:innen von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Bundessozialminister Hubertus Heil am Dienstag in Berlin bekannt. Er sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent, sagte der SPD-Politiker. "Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können." Die Erhöhung wird nach Heils Angaben im Bundeshaushalt mit 4,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen.

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Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.

Sozialverband: "Ein gutes Signal"

Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen. Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte die Regelsatzanpassung "ein gutes Signal", wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.

Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.

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Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölf-monatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt wird, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter - und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.

Im Juli lag die Inflationsrate in Deutschland bei 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, im Juni bei 6,4 Prozent. SoVD-Chefin Engelmeier sagte, angesichts der Entwicklung dürfe die Politik auch Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau nicht aus dem Blick verlieren. Sie litten "extrem" unter der Preisexplosion.

Im bisherigen Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um magere Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um drei auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene - als "kümmerlich" kritisierte dies damals etwa das Deutsche Kinderhilfswerk. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zwei Mal acht Euro betragen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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