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Strafenkatalog des Freistaats

Cannabis-Legalisierung Bayern: Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

  • Aktualisiert: 11.04.2024
  • 17:27 Uhr
  • Stefan Kendzia
Laut Cannabis-Gesetz ist Kiffen "in Sichtweite" zu einer Schule verboten. Wer sich nicht daran hält, dem könnte eine Strafe von 500 Euro drohen.
Laut Cannabis-Gesetz ist Kiffen "in Sichtweite" zu einer Schule verboten. Wer sich nicht daran hält, dem könnte eine Strafe von 500 Euro drohen.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist in Deutschland seit 1. April Gesetz. Selbst Bayern konnte das nicht verhindern. Jetzt will der Freistaat Gesetzesverstöße dafür extra streng behandeln.

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Inhalt

  • Hohe Strafen möglich
  • 500 bis 30.000 Euro Bußgeld
  • Kritik an Söder

Kiffen kann in Bayern unter Umständen richtig teuer werden. Und zwar dann, wenn man sich nicht an die Cannabis-Regeln im Freistaat hält. Verstöße werden jetzt extrem streng geahndet. Wer hierbei allerdings die Kontrolle übernehmen soll, ist noch unklar.

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Hohe Strafen möglich

Bereits Ende März - also rechtzeitig vor der Teil-Legalisierung - hat das bayerische Gesundheitsministerium laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) einen umfangreichen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Damit gelten in Bayern für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz drastische Bußgelder.

Und das ist erlaubt - schließlich sind für die Verhängung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße die Behörden in den Ländern zuständig. Für die bayerischen Behörden soll nun der eigene Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums als "Richtlinie" dienen. 

500 bis 30.000 Euro Bußgeld

Besonders hoch sind die Strafen unter anderem für unerlaubtes Kiffen in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen oder das Rauchen von Joints in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr - hier können 500 Euro fällig werden.

Noch höher fallen die Bußen aus, wenn in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen gekifft wird - 1.000 Euro könnte das kosten. Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen.

Und wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt oder mit sich führt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen. So richtig teuer kann es werden, wenn man aktiv für Cannabis oder die Anbauvereinigungen wirbt: Zwischen 150 Euro und 30.000 Euro können dann im Raum stehen. Als Werbung gilt laut Cannabis-Gesetz "jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern".

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Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen "vorsätzlichen Erstverstoß". Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden.

Kritik an Söder

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern beklagen laut "Merkur" schon jetzt, dass ein riesiger Berg an Mehrarbeit durch die Teil-Legalisierung auf sie zukommt. Bei dem Gesetz handele es sich um ein "Bürokratiemonster". Zusätzlich ist noch vieles unklar, wie der DPolG-Landesvorsitzende Jürgen Köhnlein gegenüber der Deutschen Presse-Agentru (dpa) sagte. 

Kritik richtete Köhnlein auch direkt an den Bayerischen Ministerpräsidenten Söder. Dieser sagte, dass Bayern kein Kifferland werden dürfe. "Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Postion, in der sie ganz genau kontrollieren müssen." Wie das aber funktionieren soll, ist fraglich. Es fehlt an genauen Verwaltungsvorschriften, an Personal und geeigneten Instrumenten.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Merkur: "Bayerns Cannabis-Strafenkatalog: 500 Euro für Kiffen neben der Schule"
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