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Strenger Regel-Katalog

Cannabis-Legalisierung: Bayern verbietet Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten

  • Aktualisiert: 18.04.2024
  • 12:13 Uhr
  • Lena Glöckner
Im Englischen Garten darf nicht gekifft werden.
Im Englischen Garten darf nicht gekifft werden.© Peter Kneffel/dpa

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Kiff-Verbote für konkrete Bereiche. Einzelne Überlegungen wurden aber fallen gelassen.

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Inhalt

Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, genauso wie in speziellen Raucherräumen. Zudem gibt es ein allgemeines Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth. Das hat das Kabinett am Dienstag (16. April) in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, das Cannabis-Rauchen in bestimmten Bereichen eigenständig zu untersagen, beispielsweise in der Nähe von touristischen Sehenswürdigkeiten, in Freibädern und Freizeitparks. Das entsprechende Gesetz soll noch vor den Pfingstferien, also bereits in wenigen Wochen, vorgelegt werden.

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"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Bayern will nun aber die Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen - und droht bei Gesetzesverstößen ohnehin mit harten Strafen. Die Kabinettsbeschlüsse im Überblick:

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Kiff-Verbot für Volksfeste

Unter anderem wird in Bayern nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Auch Gerlach betonte, ein ständiger Kontakt mit Minderjährigen sei nicht auszuschließen - deshalb schaffe man mit dem allgemeinen Verbot für alle Volksfestgelände nun Rechtssicherheit.

Kiff-Verbot für Biergärten - und für Raucherräume

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

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Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirt:innen und Biergartenbetreiber:innen - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich. 

Auf der Wiesn in München darf nicht gekifft werden.
Auf der Wiesn in München darf nicht gekifft werden.© AP

Kiff-Verbot im Englischen Garten

Der Englische Garten in München ist über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand. Nun soll dort, ebenso wie im Hofgarten Bayreuth, die Parkanlagenverordnung geändert und das Kiffen in diesen Bereichen ganz grundsätzlich verboten werden. Gleiches wird auch für weiteren Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung geplant.

Der Konsum von Cannabis-Produkten in Form von Keksen und anderen essbaren Produkten soll aus Gründen einer mangelnden Überprüfbarkeit dagegen offenbar nicht verboten werden.

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Grenze für Anbauvereinigungen

Die Zahl der zulässigen sogenannten Anbauvereinigungen wird in Bayern, wie dies im Cannabisgesetz des Bundes ermöglicht wird, begrenzt: auf eine je 6.000 Einwohner.

Sonderregeln für E-Zigaretten

Nicht ganz so hart kommt es dagegen nun für die Nutzer von E-Zigaretten und ähnlichen Geräten, die vom gesetzlichen Rauchverbot unter anderem in Gaststätten bislang nicht pauschal umfasst sind. Zwischenzeitlich hatte die Staatsregierung erwogen, dies zu ändern. Diese Pläne werden nach dpa-Informationen aber zunächst nicht weiter verfolgt. Das Rauchverbot greift aber dann, wenn die Geräte für Cannabis-Produkte verwendet werden.

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Kiffende Beamte?

Verzichtet wird offenbar auf eine ergänzende Regelung im Beamten-Dienstrecht - dieses enthalte bereits Regelungen zu den Auswirkungen von Cannabis auf die Dienstpflichten.

Hohe Cannabis-Bußgelder

Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen - 1.000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hatte und der bereits seit 1. April gilt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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