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Urteil des EU-Gerichts

Diesel-Skandal: EuGH erleichtert Verbraucherklagen gegen Autobauer

  • Aktualisiert: 21.03.2023
  • 13:21 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Im Diesel-Skandal konnten Autokäufer:innen bislang nur auf Schadenersatz klagen, wenn sie den Herstellern absichtlichen Betrug nachweisen konnten. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof diese Hürde gesenkt. Es könnte eine neue Klagewelle drohen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Käufer:innen von Diesel-Autos mit unzulässiger Abgastechnik können künftig leichter auf Schadenersatz klagen.

  • Der Europäische Gerichtshof hält Klagen auch dann für zulässig, wenn Autobauer einfach nur fahrlässig gehandelt haben.

  • Ob es zu einer neuen Klagewelle kommt, hängt nun auch von der Umsetzung des Urteils in deutsches Recht durch den Bundesgerichtshof ab.

Im Skandal um manipulierte Abgastechnik bei Diesel-Fahrzeugen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil für Verbraucher und Verbraucherinnen gefällt. Die Hürden für Schadenersatz-Klagen wurden deutlich gesenkt. Künftig könnten Autobauer auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter:innen am Dienstag (21. März) in einem Fall um Mercedes.

Diesel-Skandal: EuGH erleichtert Klagen

Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte enorme Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Kläger:innen bislang nur dann Chancen auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln - was sich leichter nachweisen lässt.

Die Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1.900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.

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Deutsche Gerichte warteten gespannt auf Diesel-Urteil

Der "Dieselsenat" des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich "möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht" erörtern will. So sollen den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand gegeben werden. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufer:innen zusteht.

Hintergrund des Verfahrens vor dem EU-Gericht war eine Schadenersatz-Klage aus Deutschland gegen Mercedes-Benz wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Der EuGH erachtet diese Thermofenster nur in ganz engen Grenzen als zulässig.

Mercedes nach EuGH-Urteil gelassen

Thermofenster wurden auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt. Da sich das EuGH-Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten unter die Lupe genommen werden.

Mercedes selbst gab sich in einer ersten Stellungnahme gelassen. "Mercedes-Benz-Fahrzeuge, die von einem Rückruf betroffen waren oder sind, können nach entsprechenden Software-Updates dauerhaft weiter uneingeschränkt genutzt werden. Wie nationale Gerichte die Entscheidung des EuGH in Bezug auf das nationale Recht anwenden werden, bleibt abzuwarten", hieß es aus Stuttgart. 

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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