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Online-Plattform für Antrag schwächelt

Energiepreispauschale: Wie Studierende jetzt an ihre 200 Euro kommen

  • Aktualisiert: 15.03.2023
  • 14:48 Uhr
  • Clarissa Yigit

Sie kommt nun also auch für Studierende und Fachschüler:innen – die Energiepreispauschale. Seit Mittwoch (15. März) können Betroffene endlich auch einen Antrag auf die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro stellen. Bereits am Starttag war deshalb das System überlastet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Mittwoch (15. März) können Studierende und Fachschüler:innen den Antrag auf die 200 Euro Energiepreispauschale stellen.

  • Der Antrag muss über eine Online-Plattform ausgefüllt werden.

  • Hierzu benötigen die Antragsteller:innen ein BundID-Konto.

Viele Haushalte haben die Energiepreispauschale bereits erhalten- Studierende und Fachschüler:innnen mussten bisher immer noch auf ihr Geld warten. Aber auch diese Gruppe soll nun ebenfalls die Pauschale ausgezahlt bekommen. Ab Mittwoch (15. März) können die Anträge für die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro gestellt werden. Mit dem steuerfreien Zuschuss sollen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abgefedert werden, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ab dem 15. März können Berechtigte, die einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben, auf der Onlineplattform "Einmalzahlung200.de" den Antrag stellen.

Hierfür benötigt der Antragsteller:in ein sogenanntes BundID-Konto. Um dieses anzulegen, ist der Personalausweis mit Online-Funktion (eID) und ein aktuelles Smartphone samt einer Identifizierungs-App, mit der man die Ausweisdokumente auslesen kann- beispielsweise "AusweisApp2"- erforderlich. Um das Antragsformular auf der Website aufrufen zu können, benötigt der Antragsteller zudem einen Zugangscode, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird.

Mit einem Elster-Zertifikat oder unter Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts kann die Registrierung für das BundID-Konto ebenfalls vorgenommen werden. Hierfür benötigen die Betroffenen allerdings einen Pin von der Hochschule oder Schule, der ebenfalls bei der Antragstellung angegeben werden muss.

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Wer kann den Antrag stellen?

"Angesichts der rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten an mehr als 4.000 Ausbildungsstätten handelt es sich um ein Massenverfahren, welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann", erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hierzu zählen Auszubildende, Studierende sowie Schüler:innen aus Fach- und Berufsfachschulen mit Wohnsitz und Ausbildungsstätte in Deutschland. Allerdings müssen diese am 1. Dezember 2022 entweder immatrikuliert oder an der jeweiligen Ausbildungsstätte gemeldet gewesen sein. Auch stehe Studierenden, die sich kurzfristig im Ausland auf Grund eines Auslandssemesters oder eines Praktikums aufhielten, die Pauschale ebenfalls zu.

Das Formular an sich sei – laut Ministerium – "kurz und schnell" ausgefüllt. Sobald der Antrag bewilligt wurde, erhält der Antragsteller:in eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld werde dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen. Allerdings ist nicht beschrieben, wie lange es tatsächlich dauert, bis nach diesem Verfahren Geld auf den Konten der Betroffenen verbucht wird.

Seite am Starttag überlastet

Bereits am Starttag sorgte die extra eingerichtete Plattform "Einmalzahlung200.de" allerdings schon für Ärger. Da der Andrang auf der Internetseite extrem groß war, legte dies die Seite kurze Zeit lahm und es erschien eine Fehlermeldung.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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