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Staat bittet zur Kasse

Rentenerhöhung ab Juli: Etwa 109.000 Rentner bald steuerpflichtig 

  • Aktualisiert: 07.06.2023
  • 19:55 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die Renten steigen zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Damit rutschen rund 109.000 Ruheständler:innen in die Pflicht, zur Abgabe einer Steuererklärung.
Die Renten steigen zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Damit rutschen rund 109.000 Ruheständler:innen in die Pflicht, zur Abgabe einer Steuererklärung.© Foto: Marijan Murat/dpa

Ab dem ersten Juli können sich Rentner:innen auf eine saftige Rentenerhöhung freuen – 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Allerdings rutschen hierdurch auch rund 109.000 Ruheständler:innen in die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag können die Steuerlast allerdings mindern.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rentenerhöhung von 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten erwarten Rentner:innen ab dem 1. Juli.

  • Hierdurch rutschen rund 109.000 Menschen mit Altersbezügen in die Abgabepflicht einer Steuererklärung.

  • Die Anhebung des Grundfreibetrages auf 10.908 Euro im Jahr 2023 erspart wiederum 195.000 Ruheständler:innen eine Steuererklärung.

Viele Arbeitnehmer:innen freuen sich auf die Rente. Wurde im Laufe des Lebens doch einiges in die Rentenkasse eingezahlt und somit sollte dem Ruhestand nichts mehr im Wege stehen. Dies sieht das Finanzamt allerdings etwas anders, denn auch Rentner:innen unterliegen der Einkommensteuerpflicht – aber erst, wenn die Bezüge einen bestimmten Betrag überschreiten.

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Rentenerhöhung zwingt Ruheständler:innen zur Steuererklärung

Zum 1. Juli steigen die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dies ist eine stärkere Erhöhung als zunächst angenommen. Rentner:innen sollten sich daher freuen, oder? Leider nicht alle, denn wie "T-online" auf Nachfrage beim Bundesfinanzministerium herausfand, seien rund 109.000 Rentner:innen in Deutschland nun in der Pflicht, eine Steuererklärung abzuliefern – statt wie zuvor angenommen, 87.000.

Auf Grund der Anhebung des Grundfreibetrages von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im laufenden Jahr seien nun allerdings wiederum 195.000 Ruheständler:innen von der Steuer befreit, so "T-online" weiter. Dieser Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und garantiert, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Zudem gilt zusätzlich für Rentner:innen der Rentenfreibetrag, dessen Höhe vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Als Faustregel gilt hier: Je später der Renteneintritt, desto kleiner der Rentenfreibetrag und desto größer der Teil der zu versteuernden Rente.

Aber Vorsicht: Der Rentenfreibetrag gilt nicht für eine Rentenerhöhung, denn diese ist voll steuerpflichtig. Auf den steuerpflichtigen Rentenanteil werden diese zusätzlichen Einnahmen komplett aufgeschlagen.

Insgesamt sinkt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner:innen von mehr als sechs Millionen auf 5,9 Millionen – dies entspricht Einnahmeverlusten des Staates von rund 1,2 Milliarden Euro.

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Ab wann müssen Rentner:innen Steuern zahlen?

Wenn der steuerpflichtige Teil der Renteneinkünfte den Grundfreibetrag überschreitet, sind auch Menschen im Ruhestand dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings bedeutet dies nicht gleich, dass auch wirklich Steuern gezahlt werden müssen. Der Steuerpflichtige kann beispielsweise mit Ausgaben wie Krankheits- oder Werbungskosten die Steuerpflicht senken.

Rentenfreibetrag und steuerpflichtiger Rentenanteil

Sind Arbeitnehmer:innen bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent und der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent.

Danach nimmt jährlich der Rentenfreibetrag um zwei Prozent bis zum Jahr 2020 ab ( also 48 Prozent, 46 Prozent ...). Ab dem Jahr 2019 nimmt dieser jährlich ein Prozent ab, bis er im Jahr 2040 auf Null ist.

Der steuerpflichtige Rentenanteil hingegen nimmt ab dem Jahr 2006 jährlich um zwei Prozent zu (52 Prozent, 54 Prozent...). Ab dem Jahr 2021 steigt dieser nur noch um ein Prozent jährlich an. Damit liegt der steuerpflichtige Rentenanteil im Jahr 2040 bei 100 Prozent.

Als Beispiel: Ging ein Arbeitnehmer im Jahr 2007 in Rente, hat dieser einen Rentenfreibetrag von 46 Prozent. Der steuerpflichtige Anteil beträgt hier 54 Prozent. Der Betrag, der aus diesem prozentualen Rentenfreibetrag resultiert, muss bis zum Lebensende nicht versteuert werden.

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