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Mindestlohnkommission

Erhöhung des Mindestlohns 2024: Das sollte man dazu wissen

  • Aktualisiert: 08.08.2023
  • 16:55 Uhr
  • Clarissa Yigit
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.© Foto: Marijan Murat/dpa

Im Oktober wurde der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Anfang 2024 soll eine erneute Erhöhung um 41 Cent stattfinden. Diese wird eher kritisch beäugt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober ist der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht worden.

  • Zu geringen Erhöhungen soll es im Januar 2024 und Januar 2025 kommen.

  • Diese kritisieren unter anderem Politiker:innen, Gewerkschaftler:innen und Ökonomen.

Im  vergangenen Jahr wurde per Gesetz der Mindestlohn, welcher als Brutto-Arbeitslohn zu verstehen ist – von der Bundesregierung von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht – normalerweise ist hierfür die Mindestlohnkommission zuständig. Dafür hat sich insbesondere die SPD im vergangenen Bundestagswahlkampf starkgemacht.

Im Video: Mindestlohn: SPD überrascht mit Vorstoß

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Nächste Erhöhung 2024

Damit der Mindestlohn "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen" und gleichzeitig "faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen" soll dieser somit im Jahr 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später dann auf 12,82 Euro steigen, berichtet die "Tagesschau". Vorgelegt wurde dieser Vorschlag durch die Mindestlohnkommission.

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Die Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission besteht in der Regel aus drei hochrangige Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter:innen, zwei Wissenschaftler:innen und ein oder eine Vorsitzende. Diese beraten alle zwei Jahre über eine Erhöhung der Lohnuntergrenze.

Unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung legt die Kommission dann einen Vorschlag vor, den "die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht", erklärt die "Tagesschau". Allerdings wurde der aktuelle Vorschlag erstmals nicht im allseitigen Einverständnis beschlossen, da die Arbeitnehmervertreter:innen die Anhebung als zu gering empfunden haben.

Rund sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) arbeiteten nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Oktober im Niedriglohnsektor – also in Jobs, bei denen weniger als 12,76 Euro pro Stunde gezahlt wurde, so die "Tagesschau". Rund 5,8 Millionen Arbeitnehmer:innen profitierten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober.

Entwicklung des Mindestlohnes

Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und ist seitdem stetig gestiegen. 

  • Januar 2015: 8,50 Euro
  • Januar 2017: 8,84 Euro
  • Januar 2019: 9,19 Euro
  • Januar 2020: 9,35 Euro
  • Januar 2021: 9,50 Euro
  • Juli 2021: 9,60 Euro
  • Januar 2022: 9,82 Euro
  • Juli 2022: 10,45 Euro
  • Oktober 2022: 12,00 Euro
  • ab 2024: 12,41 Euro

Zwar mache die Erhöhung seit 2015 rund 41 Prozent aus, allerdings seien die Verbraucherpreise im Zeitraum von 2015 bis 2022 laut Statistischem Bundesamt auch um 16,6 Prozent gestiegen – gemessen an den Durchschnittsjahreswerten.

Minijobber haben ebenso uneingeschränkten Anspruch auf den Mindestlohn, wie Teil- oder Vollzeitbeschäftigte.

Schüler, Studenten oder Auszubildende hingegen haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Auszubildenden unterliegen der "Mindestvergütung für Auszubildende". Bei studentischen Praktika (Orientierungspraktika, Pflichtpraktika), die nicht länger als drei Monate andauern, bestehe ebenfalls kein Mindestlohnanspruch.

Halten sich Arbeitgeber:innen nicht an die Mindestlohnverordnung, drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Zudem kann das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

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Kritik seitens der Politik, Gewerkschaft und Wirtschaft

Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bekräftigt: "Für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich bedeutet die geringe Erhöhung, dass sie weiterhin einen deutlichen Verlust der Kaufkraft erleiden und somit den Gürtel enger schnallen müssen."

"Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen", kritisiert auch Stefan Körzell, DGB-Vorstands- und Mindestlohnkommissionsmitglied gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).

Nach Ansicht der Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten"(NGG) gehe diese "fatale Entscheidung völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei", schreibt die "Tagesschau".

Die Empfehlung der Kommission "trägt der Inflation nicht notwendig Rechnung", kritisiert auch Saskia Esken (SPD).

Dietmar Bartsch (Linke) nannte die Empfehlung gar "enttäuschend" und bezeichnete sie als "einen Schlag ins Gesicht von Geringverdienern" gegenüber dem RND.

Lediglich der Wirtschaftsflügel der Union findet den Vorschlag "verantwortungsvoll und vernünftig".

  • Verwendete Quellen:
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