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Gericht hat entschieden

Lufthansa-Hilfen: EU-Genehmigung für nichtig erklärt

  • Aktualisiert: 10.05.2023
  • 10:46 Uhr
  • Anne Funk

Die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa während der Corona-Pandemie hätten von der EU-Kommission nicht genehmigt werden dürfen. Das hat nun eine EU-Gericht entschieden.

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Lufthansa wurde während der Corona-Pandemie mit milliardenschweren Hilfen von der deutschen Bundesregierung unterstützt. Die Genehmigung dazu erteilte im Juni 2020 die EU-Kommission - offenbar zu Unrecht. Das entschied nun ein EU-Gericht. Am Mittwoch (10. Mai) teilten die Richter in Luxemburg die Entscheidung mit. 

Durch die Reisebeschränkungen während der Pandemie waren die Geschäfte der Lufthansa so gut wie zum Erliegen gekommen, Zehntausende Arbeitsplätze standen auf der Kippe. Im Frühjahr 2020 unterstützte die Bundesregierung daher den Konzern, welcher rund 138.000 Mitarbeitende beschäftigt, mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Im Gegenzug musste sich die größte deutsche Fluggesellschaft verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Kommission verkannte die Lage

Der Rettungsplan beinhaltete, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Lufthansa aufzubauen. Zusätzlich waren stille Einlagen in Höhe von bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen - dieser unterlag allerdings nicht den Auflagen und war im Grunde bereits zuvor genehmigt worden.

Die Hilfen von rund sechs Milliarden Euro wurden im Juni 2020 von der EU-Kommission genehmigt. Die Lufthansa-Konkurrenten Condor und Ryanair wehrten sich gegen diesen Beschluss vor dem Gericht der EU. Vom Richter bekamen sie nun teilweise Recht. 

Bei der Beurteilung seien der EU-Kommission demnach mehrere Fehler unterlaufen. Sie habe fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten hätte beschaffen können. Auch die beträchtliche Marktmacht des Konzerns sei verkannt worden. Die der Lufthansa auferlegten Verpflichtungen hätten nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt werde.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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