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31-Jähriger verurteilt

Ex-Freundin entführt und vergewaltigt: Hamburger muss neun Jahre ins Gefängnis

  • Aktualisiert: 11.07.2024
  • 19:20 Uhr
  • dpa
Das Landgericht Hamburg ordnete für den einschlägig vorbestraften Mann zudem Sicherungsverwahrung an.
Das Landgericht Hamburg ordnete für den einschlägig vorbestraften Mann zudem Sicherungsverwahrung an.© Rabea Gruber/dpa

Das Landgericht Hamburg hat einen 31-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt, der eine Ex-Freundin entführt und vergewaltigt hat.

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Ein 31-Jähriger, der eine Ex-Freundin entführt und vergewaltigt hat, ist zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg ordnete für den einschlägig vorbestraften Mann zudem Sicherungsverwahrung an, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Eine solche Maßnahme soll die Bevölkerung vor einem Täter schützen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte sich von dem Mann getrennt. Die Anklage hatte ihm zur Last gelegt, sie dann im August vergangenen Jahres im niedersächsischen Wilhelmshaven entführt zu haben. Er hatte die Ex-Freundin, die im Alter von Anfang 20, demnach mit einem Messer bedroht und in sein Auto gestoßen.

Im Video: Häusliche Gewalt in Familie und Partnerschaft nimmt stark zu

Mann tätowierte Ex-Freundin mit seinem Namen

In seiner Hamburger Wohnung habe der Mann die Frau an der Flucht gehindert, vergewaltigt, geknebelt, geschlagen und mit Folter und Tod bedroht. Wie die Gerichtssprecherin sagte, habe der 31-Jährige der Frau gegen ihren Willen seinen Namen tä­to­wiert. "Sie haben sie wie ein Stück Vieh auf einer Ranch in Texas mit einem Brandzeichen versehen", sagte der Vorsitzende Richter den Angaben nach. 

Die Sprecherin sagte, das Gericht habe der Darstellung der Frau geglaubt. Der Vorsitzende Richter lobte das Verhalten der Frau, die die Tat zur Anzeige gebracht und ausgesagt hatte. "Diese junge, mutige Frau hat Ihrem kriminellen Treiben ein Ende gesetzt", sagte der Richter zu dem Angeklagten.

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Verurteilt wurde der Mann mit afghanischer Staatsbürgerschaft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Nach Angaben des Gerichts war der Angeklagte schon 2017 zu drei Jahren Haft verurteilt worden - unter anderem wegen Vergewaltigung.

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