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Zwei Entwürfe

Sterbehilfe: Gesetzliche Regelung im Bundestag gescheitert

  • Veröffentlicht: 06.07.2023
  • 11:35 Uhr
  • Anne Funk
Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert.
Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sollen Gesetzesregeln für "selbstbestimmtes Sterben" mit Vorgaben für suizidwillige Menschen und deren Ärzte kommen? Im Parlament fielen zwei gegensätzliche Wege durch.

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Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist im Bundestag vorerst gescheitert. Zwei dafür vorgelegte Entwürfe mit Bedingungen und Voraussetzungen verfehlten am Donnerstag (6. Juli) jeweils eine Mehrheit. Zunächst wurde ein Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch abgelehnt, mit 304 zu 363 Stimmen, 23 Parlamentarier enthielten sich. Der konkurrierende Entwurf wurde mit 287 zu 375 Stimmen abgelehnt, es gab 20 Enthaltungen.

Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 war Hintergrund für die Initiativen. Es hatte ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf - aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung - welche der Bundestag nun nicht nutzte.

Im Video: Welche Regeln sollen für Sterbehilfe gelten?

Abstimmung im Bundestag: Welche Regeln sollen für Sterbehilfe gelten?

Beide Vorstöße sollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. Der Vorschlag der Gruppe Castellucci/Heveling sah dazu eine Neuregelung im Strafgesetzbuch vor. Dort soll es heißen: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung einer anderen Person zu fördern, dieser hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Geregelt werden sollten aber auch Ausnahmen.

Der Vorschlag der Gruppe Künast/Helling-Plahr sah eine Regelung ausdrücklich außerhalb des Strafgesetzbuches vor. Kommen sollte ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung". Für den Vorstoß hatten sich zwei Gruppen zusammengetan. Im Entwurf heißt es: "Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen." Ärzte dürften Volljährigen dann Arzneimittel dafür verschreiben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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