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Cannabis-Legalisierung

Lauterbachs Cannabis-Gutachten in der Kritik

  • Veröffentlicht: 31.01.2023
  • 12:51 Uhr
  • Clarissa Yigit
Wird demnächst Cannabis in Apotheken zum Verkauf angeboten? Eine Studie soll dafür sorgen, dass die EU-Kommission diesem Vorhaben stattgibt. Die Union bezeichnet die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beauftragte Studie allerdings als Steuerverschwendung. 
Wird demnächst Cannabis in Apotheken zum Verkauf angeboten? Eine Studie soll dafür sorgen, dass die EU-Kommission diesem Vorhaben stattgibt. Die Union bezeichnet die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beauftragte Studie allerdings als Steuerverschwendung. © Foto: Georgios Kefalas/KEYSTONE/dpa

Das Gutachten zur Cannabis-Legalisierung, das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Auftrag gegeben wurde, wird von der Union als Steuerverschwendung bezeichnet. Lauterbach hält dieses hingegen für notwendig, um die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass eine Freigabe von Cannabis sinnvoll sei.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Vergabe eines Gutachtens zur Legalisierung von Cannabis beschlossen.

  • Rund 81.000 Euro soll dieses Dokument kosten.

  • CSU kritisiert dies als Steuerverschwendung und wirft der SPD "Vetternwirtschaft" vor.

Steuerverschwendung – so nennt die Union die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossene Vergabe eines Gutachtens, mit dem die Legalisierung von Cannabis gegenüber der Europäischen Kommission begründet werden soll.

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Knapp 81.000 Euro für Gutachten

Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger hat die Kosten des Gutachtens beim Bundesgesundheitsministerium erfragt. Laut Ministerium seien hierfür 80.703,10 Euro veranschlagt worden, wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) schreibt.

Gegenüber dem "RND" äußerte sich der CSU-Politiker mit den Worten, dass das Gutachten völlig nutzlos und schon vor der Veröffentlichung eine "Themaverfehlung" sei.

Der beauftragte Gutachter, Jacob Manthey vom "Institut für Interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung" (ISD), könne zudem laut Pilsinger die "entscheidende europarechtliche Problematik einer Cannabislegalisierung überhaupt nicht bewerten", da er Psychologe sei. Zudem unterstellte der Politiker dem Gutachter, dass dieser voreingenommen sei.

Wie das "RND" weiter schreibt, warf Pilsinger der SPD "Vetternwirtschaft" vor und verwies auf die frühere Vergabe der Impfkampagne "Ich schütze mich" durch das Gesundheitsministerium an die als SPD-nah geltende Werbeagentur Brinkert-Lück. "Man könnte fast annehmen, dass sich Karl Lauterbach zum Ampel-Amigo-Minister entwickelt", so die Worte des CSU-Gesundheitsexperten.

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Gesetzesentwurf und Gutachten laufen parallel

Bis zum 31. März soll das Gutachten vorliegen. Dieses soll – nach Angaben Lauterbachs – die EU-Kommission davon überzeugen, dass eine Freigabe besser geeignet sei, den Schwarzmarkt trockenzulegen und den Jugendschutz zu gewährleisten als die Fortsetzung der Verbotspolitik, wie das "RND" berichtet.

Falls die Europäische Kommission nicht zustimmen wird, kann die Ampelregierung die Pläne für eine Legalisierung von Cannabis nicht umsetzen.

Das Gesundheitsministerium arbeitet bereits parallel an einem Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung.

Wie soll der Erwerb ablaufen?

Künftig sollen Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis straffrei sein.

Erworben werden könnte dann das Kraut in lizenzierten Fachgeschäften und möglicherweise auch Apotheken. Ebenso sei der Eigenanbau in einem begrenzten Umfang erlaubt und eine Obergrenze beim Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC sei nicht geplant.

  • Verwendete Quellen:
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