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Sozialstaat

Härter als Hartz IV? Das plant die Ampel beim Bürgergeld

  • Veröffentlicht: 09.07.2024
  • 15:19 Uhr
  • Damian Rausch

Mit der von der Regierung geplanten Reform des Bürgergeldes sollen neue Anreize für Arbeitslose geschaffen werden. Dabei sollen die Stellschrauben Motivation und Konsequenz neu justiert werden. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ampelkoalition plant eine Bürgergeld-Reform mit neuen Anreizen und verschärften Sanktionen.

  • Arbeitslose sollen durch eine Anschubfinanzierung motiviert werden, eine Arbeit aufzunehmen.

  • Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden verschärft und umfassen eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent.

Die Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 sollte Hartz IV ablösen, doch ehrgeizige Ansätze für eine schnelle Vermittlung in Arbeit fehlten. Nun hat die Ampel-Regierung mit der "Wachstumsinitiative" eine Kehrtwende eingeläutet: Das Bürgergeld bleibt, aber es soll drastisch reformiert werden. Das Ziel ist klar: Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher:innen von Bürgergeld zur Arbeitsaufnahme bewegen.

Wie der "Spiegel" unter Berufung auf Arbeitsökonomen berichtet, macht es sich die große Mehrheit der Arbeitslosen nicht im Bürgergeld bequem. Was ihnen fehle, sei nicht Druck, sondern passgenaue Hilfe, um individuelle Hürden zu überwinden - fehlende Qualifikation, psychische Probleme, Sucht, manchmal auch einfachste soziale Kompetenzen. 

Ein neuer Evaluationsbericht zeigt dem Bericht zufolge: Nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leidet nur eine Minderheit tatsächlich an mangelnder Arbeitsmotivation. Für diese Minderheit fehle es dennoch häufig an passgenauen Hilfen zur Überwindung von Hemmnissen wie Qualifikationsdefiziten oder psychischen Problemen.

Im Video: Neuer Spitzenwert in INSA-Umfrage - CDU überholt die Ampel-Parteien

Die Anschubfinanzierung

Die neue "Starthilfe" soll dafür sorgen, dass sich Arbeit finanziell lohnt. Oft bleibt vom Einkommen nach Abzug von Fahrtkosten und anderen Ausgaben nicht viel übrig. Zudem sinken Leistungen wie Bürgergeld und Wohngeld oft überproportional mit steigendem Einkommen. Hier setzt das Einstiegsgeld an: Wer es schafft, durch Arbeit aus dem Bürgergeldbezug herauszukommen, erhält ein Jahr lang einen zusätzlichen Bonus. Diese Prämie soll beim Wohngeld und Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet werden, sodass die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben.

"Wer aus dem Bürgergeld heraus eine Arbeit aufnimmt, soll davon richtig etwas haben. Die Anschubfinanzierung setzt genau da an, nämlich bei der Jobaufnahme", sagte der Ökonom Enzo Weber vom IAB  dem "Spiegel". Diese Maßnahme könnte Langzeitarbeitslosigkeit gezielt beenden und eine positive Entwicklung in Gang bringen.

Im Video: Änderungen beim Bürgergeld - Ampel-Regierung legt strengere Regeln fest

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Die Sanktionen

Die Ampelkoalition plant Verschärfungen beim Bürgergeld, die härter sein sollen als das alte Hartz-IV-System. Künftig soll etwa unterschieden werden, ob Bürgergeldbezieher:innen ihre Mitwirkungspflichten verletzen (z. B. keine Bewerbungen schreiben) oder Termine beim Jobcenter versäumen. In beiden Fällen soll der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt werden, bei Pflichtverletzungen für drei Monate, bei versäumten Terminen für einen Monat.

Die Sanktionen sollen auch für Personen gelten, die bei Schwarzarbeit erwischt werden. Während ursprünglich geplant war, das Bürgergeld komplett zu streichen, bleibt es nun bei einer Kürzung um 30 Prozent, um verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, so der "Spiegel". Bei Schwarzarbeit drohten ohnehin weitere Konsequenzen wie Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Leistungen.

Ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden gilt als zumutbar

Außerdem wird eine monatliche Meldepflicht für Arbeitslose eingeführt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch die Zumutbarkeit einer Arbeit wird verschärft: Ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich gilt als zumutbar. Zudem wird die Schonvermögensgrenze nach sechs Monaten Bürgergeldbezug auf 15.000 Euro pro Person gesenkt.

Im kommenden Haushalt sollen die Mittel für die Arbeitsförderung nicht erhöht werden, obwohl die Zahl der Bürgergeldempfänger gestiegen ist und Tariferhöhungen die Kosten in die Höhe treiben. Dies könnte laut "Spiegel" zu Kürzungen führen, da die sogenannten Ausgabereste im Bundeshaushalt, die als Puffer dienten, im nächsten Jahr fast aufgebraucht sein dürften. Die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Spitzenverbände warnen davor, dass 2025 jedes fünfte Jobcenter kein Geld mehr für neue Arbeitsförderungsmaßnahmen haben könnte.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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