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Verkehrssicherheit

 Kampagne warnt: Risiken von Lastenrädern nicht zu unterschätzen

  • Veröffentlicht: 28.03.2023
  • 16:50 Uhr
  • Benedikt Rammer

Ob Einkäufe, Haustiere oder gar die eigenen Kinder, Lastenfahrräder können den Alltag ungemein vereinfachen. Ein Kampagne zeigt nun aber die Gefahren auf, die von denen bis zu 65 Kilo schweren Vehikeln ausgehen können. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Lastenfahrräder können den Alltag deutlich vereinfachen.

  • Doch die bis zu 65 Kilo schweren Vehikel bergen auch Gefahren.

  • Darauf macht nun die Landesverkehrswacht NRW aufmerksam.

Eine Vollbremsung, ein lauter Aufprall - dann wird das schwere Lastenfahrrad fast 15 Meter weit durch die Luft geschleudert. Überall liegen Trümmer. Diesmal ist es zum Glück nur ein Crashtest, doch genau solche Vorfahrts-Unfälle passieren jeden Tag in den Städten. Und anders als im Crashtest sitzen in der Realität oft kleine Kinder vorne in dem Lastenkorb. "Was einem Kind bei einem solchen Aufprall passieren würde, kann man sich denken", sagt Jörg Weinrich, Geschäftsführer der Landesverkehrswacht NRW, am Dienstag (28. März) in Essen.

Weil Lastenräder vor allem in den Städten einen wahren Boom erleben, will die Verkehrswacht zum Start in die Zweirad-Saison für die besonderen Sicherheitsrisiken sensibilisieren. Denn der Umgang mit den großen Rädern, die schon unbeladen oft 65 Kilo wiegen, sei im dichten Stadtverkehr nicht ohne. Gemeinsam mit der Prüfgesellschaft Dekra und der Provinzial-Versicherung informiert der Verband in den sozialen Netzwerken und auf einer Internetseite über rechtliche Regelungen und sinnvolle Sicherheitsvorkehrungen.

Experte: Abseits des Verkehrs mit Lastenrad üben

Der wichtigste Ratschlag der Experten: Wer zum ersten Mal auf einem Lastenrad sitzt oder sich nur gelegentlich etwa für den Großeinkauf eines ausleiht, solle erst einmal abseits des Verkehrs üben. Anfahren, Kurven fahren, Bordsteine hochfahren, bremsen - das alles fühle sich auf einem Lastenrad anders an als auf einem herkömmlichen Rad. "Wenn man dann noch schwere Getränkekisten geladen hat oder zwei Kinder vorne drinsitzen, ist das Rad ähnlich schwer wie in Motorrad", sagt David Kwarteng, der bei der Dekra in Münster für seine Bachelor-Arbeit an Lastenrädern geforscht hat.

Tatsächlich ist die Zahl der Gelegenheitsnutzer in den vergangenen Jahren gestiegen. In vielen Städten gibt es Mietstation, an denen man sich ein Lastenrad unkompliziert für den großen Wocheneinkauf ausleihen kann. Einige Fahrradhändler oder der ADFC bieten die Räder ebenfalls leihweise an.

Sehr beliebt sind die Räder auch bei Eltern, die in dem Lastenkorb ihre Kinder kutschieren. Grundsätzlich sei das eine sichere Methode, sagen die Experten. Entscheidend sei aber, dass die Eltern besonders vorausschauend fahren. Schließlich ist der große Lastenkorb in der Regel vor dem Fahrer. "Dadurch ragt der Korb oft schon in eine Kreuzung rein, bevor der Fahrer die Verkehrslage komplett überblicken kann", sagt Ludger Bolke von der Dekra. Die Folge sind im schlimmsten Fall Unfälle wie der im Crashtest.

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Kurzer Bremsweg oft unterschätzt

Noch etwas unterschätzen gerade Eltern leicht: Lastenräder haben unter anderem durch den langen Radstand einen extrem kurzen Bremsweg. Das ist eigentlich gut, birgt aber auch Risiken. Zur Demonstration setzt Kwarteng einen Kinder-Dummy in seinen Lastenkorb. Den Anschnallgurt lässt er offen. Dann beschleunigt er das Rad auf 20 Kilometer pro Stunde und macht eine Vollbremsung. Mit dem Kopf voran wird die kleine Kinderpuppe aus dem Sitz geschleudert - und kracht mit dem Schädel auf den Asphalt.

Gerade für die Mitnahme von Kindern im Transportkorb eines Lastenrads gibt es deshalb besondere rechtliche Vorschriften. "Wer wen und vor allem wie mitnehmen darf, ist nicht jedem bewusst", sagt Bolke. Auf der Kampagnen-Seite im Internet listen die Experten die wichtigsten Vorschriften auf. Wer mit dem Lastenrad Kinder befördert, muss zum Beispiel 16 Jahre alt sein. Auch wie Kinder oder Hunde angeschnallt und im Lastenkorb gesichert sein müssen, ist für verschiedene Altersstufen geregelt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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