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Online-Bezahldienst auf Prüfstand

Kartellamt nimmt Paypal ins Visier

  • Aktualisiert: 24.01.2023
  • 18:59 Uhr
  • Clarissa Yigit
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet.© Sebastian Kahnert/dpa

Paypal ist eine der meistgenutzten Zahlungsmethoden im Online-Handel. Nun wird dem Konzern unter anderem Behinderung des Wettbewerbs vorgeworfen. Ändert nun das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal eingeleitet.

  • Zwei Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters werden von der Behörde überprüft. 

  • Auch gilt zu klären, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler auf Paypal als Zahlungsmethode angewiesen sind.

Gegen den Online-Bezahldienst Paypal wurde nun vom Bundeskartellamt wegen des Verdachts der "Behinderung von Wettbewerbern" und der "Beschränkung des Preiswettbewerbs" ein Verfahren eingeleitet.

Im Video: Mehr Schutz bei Online-Käufen: Das soll sich nun ändern

Wie die Wettbewerbsbehörde am Montag (23. Januar) in Bonn mitteilte, seien zwei Klauseln, die in den Nutzungsbedingungen für Deutschland festgelegt sind, Gegenstand des Verfahrens. Hierbei handelt es sich um die "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von Paypal". 

"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", untermauert Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Hintergrund des Verfahrens.

Was bedeutete dies für Händler bisher?

Wie das Kartellamt mitteilt, wurde den Händler:innen von Paypal untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kund:innen für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen.

Auch sei es nicht erlaubt, dass die Verkäufer:innen Präferenzen für andere Zahlungsmethoden außer Paypal zum Ausdruck bringen oder etwa deren Nutzung für die Kund:innen komfortabler gestalten.

"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", erläutert der Kartellamtspräsident.

Auf diesem Wege könnten "marktmächtige Zahlungsdienste" weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen.

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Marktmacht von Paypal

Der Online-Bezahldienst Paypal in Deutschland sei Marktstudien zufolge der führende Anbieter in diesem Segment, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). So solle nun geprüft werden, welche Marktmacht Paypal zukommt. Auch ist zu klären, inwieweit Online-Händler auf Paypal als Zahlungsmethode angewiesen seien.

Teuerster Online-Bezahldienst

Laut Kartellamt sei Paypal einer der teuersten Online-Zahlungsdienste in Deutschland. So betrage die Standardgebühr 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages. Hinzu kommen zwischen 34 bis 39 Cent pro Zahlung, berichtet die "Welt".

"Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", ergänzt Mundt abschließend..

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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