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Gewerkschaft der Lokführer droht

Chaos im Anflug: Kommen neue Bahnstreiks ab 8. Januar auf uns zu?

  • Aktualisiert: 05.01.2024
  • 08:23 Uhr
  • Stefan Kendzia
Deutsche Bahn verklagt GDL. Vor Gericht muss geklärt werden, ob die Lokführer:innen überhaupt streiken dürfen.
Deutsche Bahn verklagt GDL. Vor Gericht muss geklärt werden, ob die Lokführer:innen überhaupt streiken dürfen.© Thomas Banneyer/dpa

Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben per Urabstimmung den Weg für unbefristete Streiks freigemacht. Beginnen könnten diese am 8. Januar. Derzeit soll allerdings juristisch geprüft werden, ob die Arbeitskämpfe überhaupt rechtens sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben per Urabstimmung den Weg für unbefristete Arbeitskämpfe freigemacht.

  • Jetzt allerdings klagt die Bahn gegen die GDL und will klären lassen, ob die GDL überhaupt streiken darf.

  • Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, die lange dauern könnte, sind Streiks möglich und Chaos programmiert.

Noch bis einschließlich 7. Januar legt die GDL eine Winterpause ein. Mit der Urabstimmung der GDL-Mitglieder könnte es ab 8. Januar sogar zu unbefristeten Streiks kommen. Laut "Tagesschau" soll GDL-Chef Claus Weselsky aber schon angekündigt haben, dass es für Kund:innen kräftiger, länger und härter werde als bei den bisherigen Warnstreiks.

Im Video: GDL-Streiks - Bahn leitet juristische Schritte ein

GDL-Streiks: Bahn leitet juristische Schritte ein

Darf die Gewerkschaft überhaupt streiken?

Auch wenn Weselsky markige Worte verwendet - die Gewerkschaft sei sich ihrer "Verantwortung bewusst" und man hätte "noch nie unbefristete Streiks in die Wege geleitet“, wie er sagt. Auch wenn diese per Urabstimmung direkt nach der Weihnachtspause am 8. Januar möglich wären. Weselsky kündigt Streiks von drei bis maximal fünf Tagen an - das würde für mehr als ausreichend Chaos auf den Straßen sorgen - wie auch im öffentlichen Nahverkehr. Immerhin: "Einen unbefristeten Streik auszurufen wäre mit Blick auf die Kunden und die wirtschaftlichen Folgen nicht in Ordnung", wie der GDL-Chef der "Rheinischen Post" (RP) sagte.

Soweit die Position der GDL seit ihrer Urabstimmung. Jetzt könnte sich das Blatt wenden. Denn wie die "Bild" berichtet, soll die Bahn gegen die GDL klagen. Dabei muss die Frage geklärt werden, ob die GDL-Lokführer:innen in der jetzigen Art und Weise überhaupt streiken dürfen. Denn: Die Lokführer:innen aus der GDL-Gewerkschaft sollen ihre Bahn-Jobs kündigen, um dann wiederum als "Leih-Lokführer:innen" in der von der GDL gegründeten Genossenschaft Fair Train beim Staatskonzern zu arbeiten. Fair Train und die GDL allerdings hätten einen Tarifvertrag mit sich selbst geschlossen - somit hätten sie ihre Tariffähigkeit verwirkt. Genau das will die Bahn vor dem hessischen Landesarbeitsgericht klären lassen. Eine Tarifunfähigkeit der GDL kurzfristig festzustellen, sei aber "nur erschwert vorstellbar", so Arbeitsrechtler Olaf Methner zur "RP".

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Die Doppelrolle der GDL

In diesem Punkt zeigt sich allerdings die Doppelrolle der GDL: "Voraussetzung für das Streikrecht ist, dass die Gewerkschaft gegnerfrei und gegnerunabhängig ist. Dies bedeutet, dass eine Gewerkschaft grundsätzlich nicht gleichzeitig die Interessen ihrer Tarifgegner:innen (hier also einer Lokführer-Arbeitgeberseite) vertreten darf." DB-Personalvorstand Martin Seiler sagt dazu: "Die GDL tritt gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf. Was ist sie denn nun? Leider verweigerte die Lokführergewerkschaft bisher am Verhandlungstisch die Klärung dieser entscheidenden Frage. Da sie die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die weiteren Termine abgesagt hat, sind wir jetzt zu diesem Schritt gezwungen. Wir müssen rechtssicher wissen, ob wir einen handlungsfähigen Tarifpartner haben. Schließlich befinden wir uns in einer laufenden Tarifrunde."

Würden die Vorwürfe durch das Gericht bestätigt werden, hätte die GDL ein riesiges Problem. Denn dann dürfte die Gewerkschaft keine Tarifverträge mehr abschließen. Weder mit der Bahn noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bis eine solche Entscheidung allerdings fällt, könnte es lange dauern. Und bis dahin wären Streiks jederzeit möglich.

  • Verwendete Quellen:
  • Rheinische Post: "Ab Montag droht ein neuer Streik durch die Lokführer"
  • Tagesschau: "Was kommt auf Bahnreisende zu?"
  • Bild: "Deutsche Bahn verklagt GDL-Lokführer!"
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