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"Tag X"-Demo

Krawalle nach Lina-E.-Urteil: Demonstration in Leipzig verboten

  • Aktualisiert: 03.06.2023
  • 08:34 Uhr
  • Nelly Grassinger
Polizisten gehen an einer brennenden Barrikade vorbei.
Polizisten gehen an einer brennenden Barrikade vorbei. © Sebastian Willnow/dpa

Nach dem Urteil gegen Lina E. kommt es in Leipzig am Wochenende zu Protesten. Die als "Tag X" angekündigte Solidaritätsdemo bleibt verboten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die als "Tag X" angekündigte Solidaritätsdemo in Leipzig bleibt verboten.

  • Auf die Straße tragen wollen die Unterstützer:innen der verurteilten Studentin Lina E. ihren Protest trotzdem.

  • Am Freitag kommt es zu Ausschreitungen.

Nach zunächst friedlichem Verlauf einer Versammlung am Wiedebachplatz im Stadtteil Connewitz in Leipzig flogen am Freitag (2. Juni) aus einer Menge heraus Steine und Pyrotechnik auf Polizeibeamte, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur beobachtete. Sowohl dort als auch in Nebenstraßen brannten Barrikaden aus Mülltonnen und Baustellenabsperrungen. Die Polizei setzte Tränengas ein und wurde nach eigenen Angaben von Hausdächern "mit Gegenständen beworfen".

In sozialen Netzwerken hatte es aus der linken Szene einen Aufruf zum "Massencornern" gegeben, also zu größeren Versammlungen, um trotz des Verbots der sogenannten "Tag X"-Demo am Samstag (3. Juni) Solidarität mit der Studentin Lina E. zu zeigen. Die verbotene Demonstration galt als Reaktion auf das Urteil gegen die 28-Jährige und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis.

Die Polizei bereitete in Vorahnung drohender Ausschreitungen einen Großeinsatz vor. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) zeigte sich in sozialen Medien besorgt um die Sicherheit in der Messestadt.

Mehrere Festnahmen in Leipzig

Die meisten brennenden Barrikaden wurden kurz nach Mitternacht gelöscht, teils mithilfe von Wasserwerfern. Im Verlauf der Nacht wurden laut Polizei aber weiter "Straftaten begangen". Demnach wurden mehrere Beamte leicht verletzt, einer sei zur Behandlung ins Krankenhaus gekommen. Ein Journalist sei von einer unbekannten Person attackiert und leicht verletzt worden. Bis zum frühen Morgen habe es drei vorläufige Festnahmen wegen schweren Landfriedensbruchs gegeben.

"Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Sachbeschädigung sowie eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen", teilte die Polizei mit. In den Stunden danach habe sich die Lage dann aber beruhigt, die Polizeipräsenz sei am Morgen wieder etwas zurückgefahren worden.

Das Quartett um Lina E. war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden wegen Körperverletzung und Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Lina E., die seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft saß, kam nach der Urteilsverkündung vorläufig frei - zur Begründung verwies das Gericht auf eine Rheuma-Erkrankung der 28-Jährigen und eine Vorverurteilung infolge medialer Berichterstattung.

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Demonstration nach Lina-E.-Urteil bleibt verboten

Eine am Samstag geplante linksautonome Demonstration bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Freitagnachmittag einen Eilantrag gegen das Verbot durch die Stadt zurück. Beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ging am Abend eine Beschwerde dagegen ein, die letztlich ebenfalls abgelehnt wurde.

Die Stadt Leipzig hatte die "Tag X"-Demo mit dem Motto "United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!" verboten, weil ein unfriedlicher Verlauf zu befürchten sei. Grundlage dafür waren Gefahrenprognosen der Polizei und Lageeinschätzungen des Verfassungsschutzes. 

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Verwaltungsgericht befürchtet Ausschreitungen

Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf der Versammlung auszugehen. Insofern habe sich die Gefahrenprognose der Stadt als zutreffend erwiesen. Es sei insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Mobilisierung im Internet einschließlich des Demonstrationsaufrufs auch an eine gewaltbereite autonome linksextremistische Szene gerichtet habe.

Auch wenn es inzwischen eine Distanzierung von Gewaltaufrufen gegeben habe und zuletzt zu einer friedlichen Demonstration aufgerufen worden sei, bleibe laut Verwaltungsgericht zu befürchten, dass aus der angemeldeten Versammlung heraus Gewalttaten begangen würden. Zudem erscheine die angemeldete Teilnehmerzahl von 400 bis 500 nicht ansatzweise realistisch. Es sei mit weitaus mehr Teilnehmer:innen zu rechnen, so das Verwaltungsgericht.

Schon seit Freitagabend galt in Leipzig ein sogenannter Kontrollbereich, der große Teile des Stadtgebiets im Osten, Süden und Westen umfasst. Dort kann die Polizei ohne besonderen Anlass Menschen anhalten und deren Personalien überprüfen. Auch der Anreiseverkehr auf den Straßen und am Hauptbahnhof solle kontrolliert werden, hatte die Polizei mitgeteilt. Die Polizeidirektion Leipzig wird eigenen Angaben zufolge von zahlreichen Hundertschaften samt Technik aus zwölf Bundesländern und von der Bundespolizei unterstützt.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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