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Geplantes Gesetz

Lauterbach bestätigt Verzögerung der Cannabis-Legalisierung

  • Veröffentlicht: 17.11.2023
  • 15:55 Uhr
  • Anne Funk
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat bestätigt, dass die Cannabis-Legalisierung nicht zum Jahreswechsel kommen wird.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat bestätigt, dass die Cannabis-Legalisierung nicht zum Jahreswechsel kommen wird.© Britta Pedersen/dpa

Sie ist zwar auf den Weg gebracht, doch zum Jahreswechsel wird die Cannabis-Legalisierung definitiv nicht kommen. Das bestätigte Gesundheitsminister Lauterbach.

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Eigentlich sollte die von der Ampel auf den Weg gebrachte Cannabis-Legalisierung zum Jahreswechsel kommen, doch das ist jetzt erstmal vom Tisch. Das bestätigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die inhaltliche Debatte dazu sei abgeschlossen, "auch wenn das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar klappt", sagte der Politiker dem "Tagesspiegel". "Der Start in die Cannabis-Gesetzgebung wird gelingen."

Im Video: Zankapfel Cannabis - Geplante Legalisierung stößt weiter auf Kritik

Bundesrat muss beraten

Zuvor hatte es aus Kreisen der Ampel-Fraktionen geheißen, dass die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes zum Jahreswechsel nicht klappen werde. Zwar sei geplant, es in der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr, also zwischen dem 13. und 15. Dezember, zu beschließen. Doch ist anschließend noch der Bundesrat am Zug - und für die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu knapp. Die nächste Bundesratssitzung ist am 2. Februar 2024, erst danach ist ein Inkrafttreten möglich.

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Die Pläne sind zwar in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, allerdings muss sie darüber, wie über jedes andere Gesetz auch, beraten. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Volljährigen ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein, privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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