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Landgericht München

Letzte Generation: 700.000 Euro zu viel beschlagnahmt

  • Veröffentlicht: 22.12.2023
  • 13:19 Uhr
  • Clarissa Yigit
Das Landgericht München hat von der Klimaschutzgruppe Letzte Generation Geld beschlagnahmt - offenbar allerdings zu viel.
Das Landgericht München hat von der Klimaschutzgruppe Letzte Generation Geld beschlagnahmt - offenbar allerdings zu viel.© Foto: Paul Zinken/dpa

Das Amtsgericht München hat von der Klimaschutzgruppe Letzte Generation Geld beschlagnahmen lassen. Allerdings rund 700.000 Euro zu viel.

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Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ist mittlerweile bekannt für ihre Klebeaktionen  beispielsweise auf Straßen oder Flughäfen. Mit diesen Veranstaltungen legen die Aktivist:innen oftmals nicht nur den Verkehr lahm, um auf Klimaprobleme hinzuweisen, sondern verursachen auch erheblichen finanziellen Schaden.

Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München gegen Klimaaktivist:innen der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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Knapp 800.000 Euro beschlagnahmt

Im Rahmen der Ermittlungen hatte das Amtsgericht München aus Bankverbindungen 794.289 Euro im Mai beschlagnahmen lassen.

Ein Verein, der als eine Art Treuhänder für die Klimaschützer:innen und andere Akteur:innen fungiere, habe sich daraufhin vor Gericht beschwert, berichtet die dpa unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. So hätten Vertreter:innen des Vereins bemängelt, dass das tatsächliche Guthaben der Letzten Generation lediglich knapp 70.000 Euro betragen würde.

Daher hätten die Ermittler:innen in Bayern rund 700.000 Euro zu viel von den Aktivist:innen beschlagnahmt. So sei mit der Beschlagnahmung auch Vermögen unbeteiligter Dritter auf einem Gruppenkonto betroffen gewesen, schreibt die dpa und bezieht sich auf einen Artikel in "Zeit Online".

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Somit habe das Landgericht München diese "Summe als unverhältnismäßig eingestuft", berichte die dpa unter Berufung auf einen Pressesprecher des Gerichts.

Damit folgte das Landgericht der Argumentation in dem Beschluss, der bereits am Donnerstag (7. Dezember) erging.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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