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Einsturz mit mehreren Toten

Mallorca: Betreibern des eingestürzten "Medusa Beach Club" droht lange Haftstrafe

  • Aktualisiert: 29.05.2024
  • 16:53 Uhr
  • Stefan Kendzia
Den Betreibern des "Medusa Beach Club" in Palma droht Haft wegen fahrlässiger Tötung.
Den Betreibern des "Medusa Beach Club" in Palma droht Haft wegen fahrlässiger Tötung.© Clara Margais/dpa

Nach dem Teileinsturz eines Clubs auf Mallorca mit mehreren Toten werden immer mehr Details bekannt. Jetzt könnte den Betreibern eine jahrzehntelange Gefängnisstrafe bevorstehen.

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Eine Katastrophe, die sich eben auf Mallorca ereignete. Bei einem Teileinsturz eines Clubs sind vier Menschen getötet und 16 weitere Personen verletzt worden. Den Betreibern werden nun heftige Vorwürfe gemacht - sogar 38 Jahre Haft könnten im Raum stehen.

Im Video: Tragödie auf Mallorca - vier Tote nach Einsturz eines Beachclubs

Tragödie auf Mallorca: Vier Tote nach Einsturz eines Beachclubs

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Die eingestürzte Terrasse soll ohne Genehmigung betrieben worden sein

Seit 25 Jahren wird der "Medusa Beach Club" an der Playa de Palma von den gleichen Personen betrieben. Seit zwölf Jahren existiert die nun eingestürzte Terrasse. "Da ist nichts illegal", so Christian A., Pächter des Unglücks-Clubs, laut einem Zitat von "Focus". Genau das werde dem Betreiber vorgeworfen: Die eingestürzte Terrassen-Bar wurde offenbar ohne Genehmigung betrieben, wie "Bild" schreibt. Es soll keine Lizenz für wirtschaftliche Aktivitäten auf der Terrasse in der ersten Etage des Gebäudes gegeben haben. Das soll Palmas Bürgermeister Jaime Martínez Llabrés gesagt haben. Der mallorquinische Feuerwehrchef Eder Garcia untermauert den Verdacht und spricht davon, dass die Terrasse kürzlich ohne Baugenehmigung mit einem neuen Estrich ausgestattet worden sei. Das Gewicht des Estrichs in Kombination mit einer großen Zahl von Gästen habe zum Einsturz der Terrassen-Bar geführt.

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Fahrlässige Tötung, bis zu 38 Jahre Haft möglich

Ein spanischer Anwalt zeichnet für die Betreiber ein düsteres Bild. Bartolomé Salas Seguí: "Man kann die Betreiber wegen fahrlässiger Tötung anklagen. Für jeden Todesfall kann das Strafmaß zwischen einem und vier Jahren Gefängnis liegen. Zusätzlich stellt jeder Fall von Körperverletzung ein eigenständiges Vergehen dar, wobei die Strafen abhängig von der Schwere der Verletzungen ausfallen." Zum strafrechtlich möglichen Höchstmaß sagt der Jurist zu "Bild": "Bis zu 38 Jahre Haft sind möglich. Neben der strafrechtlichen Verantwortung können die Opfer in Spanien als Nebenkläger auftreten und Strafen sowie Entschädigungen fordern."

Club sollte dringend verkauft werden

Dass die Terrasse überfüllt war, bestreitet der Betreiber Christian A. hingegen vehement. "Da waren 10 bis 15 Leute auf der Terrasse. Da war auch kein Tanzen. Es gibt Kameraaufnahmen, die das belegen." Pikant ist allerdings die Aussage eines Mitarbeiters des Clubs: "Meine Chefs wollten die Bar dringend verkaufen, weil sie nicht mehr profitabel war. Deshalb hatten sie 100.000 Euro investiert und die Terrasse neu gemacht."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bild: "Club-Betreibern drohen bis zu 38 Jahre Knast!"
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