Anzeige
Meinungen gehen auseinander

Mögliche Reform: Fahrerflucht bald keine Straftat mehr? 

  • Veröffentlicht: 23.01.2024
  • 13:20 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ob Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, muss noch ausdiskutiert werden.
Ob Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, muss noch ausdiskutiert werden.© Foto: Robert Michael/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert dafür, dass künftig Fahrerflucht nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Meinungen von Expert:innen fallen dabei sehr unterschiedlich aus.

Anzeige

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Debatte um eine Reform bei der Fahrerflucht angestoßen.

  • So galt Fahrerflucht bisher als Straftat.

  • Mit der möglichen Reform soll ein Entfernen des Unfallverursachers nach einem entstandenen Fahrzeugschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im vergangenen Jahr die Option in den Raum gestellt, dass künftig Fahrerflucht nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte. Allerdings gehen hierbei die Meinungen von Fachleuten und Verbänden auseinander. Am Mittwoch (24. Januar) soll daher beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über diesen Vorschlag diskutiert werden.

Ob sich dann der Vorschlag Buschmanns durchsetzen wird, ist zwar noch offen. Allerdings soll es künftig aber eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden. Somit müsse der Schadenverursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs oder gar die Polizei warten, beschreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) das Verfahren.

Bisher wurde Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße bestraft.

Auch werde die Fahrerlaubnis bei sehr hohen Sachschäden für gewöhnlich entzogen, ergänzt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Im Video: Verkehrsministerium möchte Blinklicht am Fahrrad einführen

Pro und kontra

Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), spricht sich für das Vorhaben aus und meint dazu: "Die Zeit ist reif für eine Reform." So sei aus seiner Sicht denkbar, dass eine straffreie Meldung eines Unfalls - entweder bei der Polizei oder bei einer neu zu gründenden Meldestelle - innerhalb  von 48 Stunden durchaus im Rahmen des Möglichen liege. So könnte gerade die Meldestelle der Polizei Arbeit abnehmen.

Andreas Krämer, Rechtsanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim DAV, fügt hinzu, dass außer bei schweren Personenschäden eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit zudem durchaus angebracht sei.

Anders sieht es der Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Menschen, die flüchteten, hätten oft etwas zu verbergen. Auch kritisiert er, dass dann die Möglichkeit bestehe, einen Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt erst am Folgetag zu melden, wenn der Alkohol im Blut nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dann müsse sich der Verursacher lediglich für die milder bestrafte Fahrerflucht verantworten. Eine Entlastung der Polizei halte er ebenfalls für unwahrscheinlich. Schließlich müssten Unfallfluchten auch als Ordnungswidrigkeiten aufgeklärt werden, sofern sich der oder die Verursacher:in nicht melden.

Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, ergänzt, dass so auch die Gefahr bestehe, dass "weniger Unfälle gemeldet und Unfallopfer auf Schäden sitzenbleiben würden."

Im Video: TÜV-Plakette - Für diesen Kleber droht bald Bußgeld

Anzeige
Anzeige

So könnte die Reform aussehen

Jan Zopfs, Strafrechtsprofessor von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, hält gleich mehrere Optionen für die Reform für möglich.

  1. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, die auch Staatsanwaltschaften entlasten würde.
  2. Der Straftatbestand bleibt weiterhin beibehalten. Lediglich die Wartepflicht am Unfallort würde ersetzt werden – entweder durch eine nachträgliche Meldung per App oder bei einer Meldestelle innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
  3. Auch sei es möglich, seltener die Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht zu entziehen, und die Entscheidung stärker vom Einzelfall abhängig zu machen.
:newstime

Rund 58,3 Prozent der Deutschen allerdings sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage der Versicherung DEVK von Anfang September gegen solch eine Herabstufung aus – nur 17,7 Prozent waren dafür.

Hinzu kommt, dass die Zahl der Unfallfluchten in den vergangenen Jahren leicht rückläufig ist.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos

Klimaaktivisten legen Münchner Airport zum Ferienbeginn lahm

  • Video
  • 01:05 Min
  • Ab 12

© 2024 Seven.One Entertainment Group