20 Jahre Haft
Nach "abscheulicher" Folter an Schwarzen: Ex-Polizisten in Mississippi verurteilt
- Veröffentlicht: 20.03.2024
- 14:40 Uhr
- Lena Glöckner
In einer Kleinstadt in Mississippi begehen sechs Polizisten eine rassistische Gewalttat, die ihresgleichen sucht. Zwei von ihnen sind nun zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Zwei ehemalige Polizeibeamte aus dem US-Bundesstaat Mississippi müssen wegen Folter und Misshandlung von zwei Schwarzen lange ins Gefängnis. Ein Richter in Jackson verurteilte die beiden weißen Männer im Alter von 31 und 46 Jahren zu 20 und 17,5 Jahren Haft, wie das Justizministerium in Washington mitteilte. Vier weitere Angeklagte in dem Fall sollen ihr Strafmaß am Mittwoch (20. März) und Donnerstag (21. März) erfahren.
Die Gruppe, allesamt Weiße, war den Angaben zufolge im Januar vergangenen Jahres ohne Durchsuchungsbefehl gewaltsam in die Wohnung der beiden Schwarzen in der Kleinstadt Braxton eingedrungen. Dort legten die damaligen Beamten den Männern Handschellen an, schlugen und traten sie, versetzen ihnen Elektroschocks und erniedrigten sie mit rassistischen Beleidigungen. Mit einem Sexspielzeug sollen sie ihre Opfer zudem missbraucht haben.
Polizisten versuchten, ihre Tat zu vertuschen
Bei einer Art Scheinhinrichtung schoss der zu 20 Jahren Haft verurteilte Täter einem der Opfer schließlich in den Mund und brach ihm den Kiefer, wie das Justizministerium mitteilte. Noch "während das Opfer blutend auf dem Boden lag", hätten die Polizisten versucht, ihre Tat zu vertuschen. Justizminister Merrick Garland sprach von einem "abscheulichen Angriff" von Beamten, die eigentlich einen Eid darauf geschworen hätten, ihre Bürger zu schützen.
Auslöser der Tat soll übereinstimmenden Medienberichten zufolge der Anruf eines Nachbars gewesen sein, der sich darüber beschwerte, dass zwei Schwarze mit einer weißen Frau zusammenlebten. Daraufhin habe ein Dritter die Gruppe informiert, die auch als "Schlägertrupp" bekannt gewesen sein soll. Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung den Berichten zufolge, eine Haftstrafe am oberen Ende der möglichen Spanne sei angesichts der Ungeheuerlichkeit der Tat mehr als gerechtfertigt.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa