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Streit nach Landtagswahl

Nach Chaos im Thüringer Landtag: Innenminister fordert AfD-Verbotsverfahren

  • Aktualisiert: 27.09.2024
  • 10:24 Uhr
  • dpa
Nach dem stundenlangen Streit im Thüringer Landtag sind laut Innenminister Maier die Bedingungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegeben,
Nach dem stundenlangen Streit im Thüringer Landtag sind laut Innenminister Maier die Bedingungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegeben,© Martin Schutt/dpa

Es herrscht Chaos pur im Thüringer Landtag. Der geschäftsführende Innenminister Maier macht dafür die AfD verantwortlich und spricht eine klare Forderung aus.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl des Landtagspräsidiums in Thüringen sorgte am Donnerstag (26. September) für chaotische Szenen im Parlament.

  • Innenminister Maier sieht die Schuld hierfür bei der AfD.

  • Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die Partei seien gegeben, stellt er fest.

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier hat sich nach der chaotischen ersten Landtagssitzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. "Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die #AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind", schrieb der SPD-Politiker am Donnerstagabend (26. September) auf der Plattform X.

"Die für ein Parteiverbot ebenfalls erforderliche Potentialität und der Verstoß gegen Art. 1 GG sind bei der AfD schon länger unstrittig", schrieb Maier weiter. "Meine Gedanken dazu habe ich bereits im Dezember 2023 geäußert. Der heutige Tag zeigt, dass ich nicht ganz falsch lag." 

Im Video: Chaos und Tumulte im Thüringer Landtag

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Die AfD ist nach der Landtagswahl die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und pocht auf das alleinige Vorschlagsrecht zur Wahl des Landtagspräsidenten. Die erste Sitzung wurde zur Dauerkonfrontation mit den vier anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD.

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Nach Artikel 21 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Hürden dafür sind hoch: Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Demokratie tatsächlich bedroht ist (Potentialität). 

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