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LSD-Derivate straffrei erhältlich

Panne: Lauterbach-Ministerium legalisiert versehentlich gefährliche Droge

  • Aktualisiert: 22.02.2023
  • 19:51 Uhr
  • Lena Glöckner
Wegen eines peinlichen Fehlers von Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium sind LSD-Derivate nun straffrei erhältlich.
Wegen eines peinlichen Fehlers von Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium sind LSD-Derivate nun straffrei erhältlich.© REUTERS

Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium ist eine peinliche Panne unterlaufen - mit schwerwiegenden Folgen. Wegen eines Interpunktionsfehlers in der Gesetzesänderung zu LSD-Derivaten sind diese laut Juristen nun legal.

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Ein kleiner Fehler mit fatalen Folgen: Wegen eines Interpunktionsfehlers im "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NpSG) der Bundesregierung sind LSD-Derivate, die eigentlich verboten werden sollten, nun legal. Das berichtet das Juristenportal "LTO" unter Berufung auf einen Beitrag des Fachblattes "Strafverteidiger". Demnach habe die Gesetzesänderung durch das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) zu einer "Re-Legalisierung" und einer "Generalamnestie" geführt - nicht wie geplant zu einem Verbot. So könnten etwa bereits Verurteilte ein Gnadengesuch stellen.

Für die drogenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, ein Skandal. "Dieser Fehler ist absolut fatal und obendrein höchst peinlich", sagte die CDU-Politikerin gegenüber der "Bild". "Das zeigt, dass Minister Lauterbach mit all seinen Vorhaben überfordert ist und sein eigenes Haus nicht unter Kontrolle hat." Auch der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte gegenüber der Zeitung, er erkenne "karnevaleske Züge" in Lauterbachs Ministerium. "Dieser katastrophale Fehler muss so schnell wie möglich korrigiert werden – notfalls mit Sondersitzungen des Bundestages und des Bundesrates."

Schnelle Änderung laut Jurist:innen nicht möglich

Das Gesundheitsministerium zeigte sich laut "LTO"-Bericht nach Konfrontation mit dem Fehler betroffen. Bei dem Interpunktionsfehler handele es sich um eine "offenbare Unrichtigkeit, die das Bundesministerium für Gesundheit sehr zeitnah berichtigen wird", so eine Sprecherin des BMG. So einfach ist das aber den Jurist:innen nach nicht möglich - denn für eine neue Verordnung zur Änderung der betreffenden Anlage sei noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. "Sollen weitere LSD-Derivate verboten werden, bedarf es nach § 7 NsPG außerdem der Anhörung von Sachverständigen", so das auf Rechtsfragen spezialisierte Portal.

Lauterbachs Gesundheitsministerium erklärte derweil laut "Bild": "Der Interpunktionsfehler im NpSG hat keine Auswirkungen auf die geltende Rechtslage."

  • Verwendete Quellen:
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