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Geld zurück?

Starke Preiserhöhungen bei Vodafone: Verbraucher können sich Sammelklage anschließen

  • Aktualisiert: 24.04.2024
  • 17:23 Uhr
  • Stefan Kendzia
Vodafone drehte an der Preisschraube, Millionen Kund:innen mussten mehr bezahlen für ihre Internet-Tarife. War das rechtens?
Vodafone drehte an der Preisschraube, Millionen Kund:innen mussten mehr bezahlen für ihre Internet-Tarife. War das rechtens?© Rolf Vennenbernd/dpa

Rund zehn Millionen Vodafone-Kund:innen mussten 2023 für ihre laufenden Internet- und Festnetzverträge plötzlich 5 Euro mehr pro Monat zahlen. Verbraucherschützer wollen das nicht gelten lassen.

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Eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit? Telekommunikationsanbieter Vodafone hat das im vergangenen Jahr bei vielen seiner Kund:innen in die Tat umgesetzt.

Für Internet- und Festnetzverträge wurden die Tarife einseitig um 5 Euro pro Monat erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält das für unzulässig - und reichte Sammelklage ein. Ab sofort können sich Geschädigte der Klage anschließen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

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Preiserhöhungen sollen laut Verbraucherzentrale unwirksam sein

Aus Sicht der Verbraucherschützer:innen hätte Vodafone die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig - also ohne Nachverhandlungen mit den Kund:innen - erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam.

Die Düsseldorfer Internetfirma sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte, dass das Unternehmen die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.

Zu viel bezahlte Beträge sollen samt Zinsen erstattet werden

Mit der Klage will der VZBV nun erreichen, dass Vodafone die einseitigen Preiserhöhungen für betroffene Verbraucher:innen zurücknimmt und die möglicherweise zu viel bezahlten Beträge samt Zinsen erstattet. Um die Ansprüche durchsetzen zu können, müssen sich Betroffene ins Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

Der Vorteil einer Sammelklage: Im Falle eines Klageerfolgs müsste das Telekommunikationsunternehmen Kläger:innen automatisch entschädigen - ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Für Verbraucher:innen ist die Teilnahme an der Verbandsklage kostenfrei.

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Etwa zehn Millionen Kund:innen betroffen

Von den einseitigen Preiserhöhungen sind rund zehn Millionen Kund:innen betroffen. Herauszufinden, ob man selbst dazugehört, ist einfach online unter www.sammelklagen.de/vodafone/klage-check herauszufinden. Auf dieser Seite werden zudem automatisch Textbausteine erzeugt, die bei der Anmeldung zum Klageregister helfen können.

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Nicht alle Verbraucher:innen haben Anrecht auf Rückerstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin, dass sich zum Beispiel jene Kund:innen, die mit Vodafone bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung erzielt haben, nicht mehr an der Klage beteiligen können.

Auch wer im Rahmen der Erhöhung oder anschließend eine Vertragsänderung vorgenommen hat, etwa eine höhere Internetgeschwindigkeit akzeptiert hat, hat seine Ansprüche unter Umständen verwirkt.

Kund:innen, die aufgrund der Preisanhebung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, können im Zuge der Verbandsklage nur Ansprüche geltend machen, wenn die Preiserhöhung noch vor Vertragsende wirksam geworden ist.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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