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Schlappe für Koalition

Verfassungsrichter stoppen Heizungsgesetz der Ampel-Regierung

  • Aktualisiert: 06.07.2023
  • 07:28 Uhr
  • Carolin Ritter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag im Eilverfahren gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch (5. Juli), dass die zweite und dritte Lesung nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden dürfe.

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Das Wichtigste in Kürze 

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des Heizungsgesetzes von Grünen-Minister Robert Habeck gestoppt.

  • Es hatte am Mittwoch einem Antrag eines CDU-Abgeordneten auf eine einstweilige Anordnung stattgegeben.

  • Die Interessen des Abgeordneten würden schwerer wiegen als die Verfahrensautonomie des Bundestages, so das BVerfG.

Die Verabschiedung des umstrittnen Heizungsgesetzes stand unmittelbar bevor: Geplant war sie für Freitag, den 7. Juli. Nun wurde einem Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann auf eine einstweilige Anordnung stattgegeben. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Beteiligungsrechte überwiegen Verfahrensautonomie

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.

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Heizungsgesetz seit Wochen umstritten

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken.

Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa.
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