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Verfassungsschutz ermittelt

Verfassungsschutz stuft AfD-Jugend als rechtsextremistische Bestrebung ein

  • Veröffentlicht: 26.04.2023
  • 16:43 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. © Foto: Jens Kalaene/zb/dpa

Die "Junge Alternative" (JA) – die Jugendorganisation der AfD sowie zwei Gruppierungen der "Neuen Rechten" werden vom Bundesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebungen" eingeordnet und bearbeitet. Es handele sich dabei um das "Institut für Staatspolitik" (IfS) und den Verein "Ein Prozent".

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staatsschutz hat drei Gruppierungen als "gesichert rechtsextremistische Bestrebungen" eingeordnet.

  • Es drehe sich um die "Junge Alternative" (JA), das "Institut für Staatspolitik" (IfS) und den Verein "Ein Prozent".

  • Insbesondere werden den drei Personenzusammenschlüssen rassistisch, migranten-, fremden- und muslimfeindliche Motive zugeschrieben.

Vom rechtsextremistischen Verdachtsfall zur gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung. Mit diesem Vorwurf sieht sich nun die Junge Alternative (JA) – die Jugendorganisation der AfD – konfrontiert. Bereits seit mehr als vier Jahren stand sie im Visier des "Bundesamtes für Verfassungsschutz". Nun ist die Sicherheitsbehörde überzeugt, dass die Vereinigung verfassungsfeindliche Ziele verfolge.

Neben der Jungen Alternative (JA) werden zudem noch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten "Neuen Rechten" von der Behörde entsprechend eingestuft. Hierbei solle es sich um das "Institut für Staatspolitik" (IfS) und den Verein "Ein Prozent“ handeln, schreibt die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf eine Mitteilung des "Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV).

Thomas Haldenwang, ehemaliger Präsident des BfV, meinte dazu: "Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet."

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AfD, IfS und "Ein Prozent" 

So würde – laut der Behörde – die Gruppierung JA vor allem Migranten außereuropäischer Herkunft "grundsätzlich als nicht integrierbar" ansehen – insbesondere Zuwanderer mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund würden negative Eigenschaften wie kulturelle Rückständigkeit und der Hang zu Kriminalität und Gewalt zugesprochen.

"Dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gäbe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse", so der Staatsschutz zur Ansicht des IfS. Auch ließen sich bei dieser Vereinigung "Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen", so die Einschätzung des Geheimdienstes.

Rassistisch, migranten-, fremden- und muslimfeindliche Positionen vertritt auch der Verein "Ein Prozent", bei dem in den vergangenen Jahren eine Zunahme verfassungsfeindlicher Äußerungen verzeichnet worden sei.

Mit juristischen Mitteln hatte die AfD bereits versucht, die Beobachtung der JA und der Gesamtpartei als Verdachtsfall zu verhindern – scheiterte aber. Daraufhin ging die Partei in Berufung. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist bisher noch nicht abgeschlossen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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