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Forderung in der Flüchtlingspolitik

Wagenknecht: Keine Geldleistungen mehr für abgelehnte Asylbewerber

  • Veröffentlicht: 15.03.2024
  • 16:56 Uhr
  • Stefan Kendzia
Sahra Wagenknecht (BSW) fordert harten Kurs in  der Flüchtlingspolitik: Es sollen keine Leistungen mehr für abgelehnte Asylbewerber gezahlt werden.
Sahra Wagenknecht (BSW) fordert harten Kurs in  der Flüchtlingspolitik: Es sollen keine Leistungen mehr für abgelehnte Asylbewerber gezahlt werden.© Britta Pedersen/dpa

Sahra Wagenknecht (BSW) fordert in der deutschen Flüchtlingspolitik eine deutlich härtere Gangart. Ihr Vorschlag: Keine Geldleistungen mehr für abgelehnte Asylbewerber:innen ohne Schutzstatus. Damit geht sie deutlich über die Debatte um eine Bezahlkarte hinaus.

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Keine Geldleistungen mehr für Asylbewerber:innen, die abgewiesen wurden und keinen Schutzstatus genießen. Das ist der Vorschlag, den Sahra Wagenknecht in die Diskussion um eine Verschärfung der Flüchtlingspolitik einbringt. 

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Kein Schutzstatus, kein Geld

Parteigründerin Sahra Wagenknecht wünscht sich mit ihrem Vorschlag zur Flüchtlingspolitik eine härtere Linie der Bundesregierung. Sie geht damit sogar weiter als die derzeit umstrittene Bezahlkarte: Sie will abgelehnten Asylbewerber:innen ohne Schutzstatus sämtliche Geldzahlungen streichen. Die Begründung: "Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Ihrer Ansicht nach käme deshalb jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland, weil es "faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht […] Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können", so Wagenknecht.

Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerber:innen dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland. Wagenknechts Vorschlag steht allerdings das Grundgesetz entgegen: Die Verfassungsrichter hielten 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. "Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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