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Ausschüsse haben Einwände

Widerstand im Bundesrat: Kommt die Cannabis-Legalisierung erst viel später?

  • Aktualisiert: 12.03.2024
  • 16:22 Uhr
  • Emre Bölükbasi

Ab dem 1. April sollen Besitz und Anbau von Cannabis teilweise legal sein. Im Bundesrat macht sich aber Unmut über die Details der Legalisierung breit. Geht es nach dem Gesundheitsausschuss, kann die Teil-Legalisierung erst später kommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April soll der Besitz und Anbau von Cannabis teilweise legal sein.

  • Im Bundesrat formiert sich Widerstand.

  • Besonders der Gesundheitsausschuss führt mehrere Einwände an.

Mehrere Ausschüsse im Bundesrat haben Einwände gegen die Teil-Legalisierung von Cannabis ab dem 1. April vorgebracht. Der Gesundheitsausschuss schlug unter anderem vor, das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen, wie aus den am Dienstag (12. März) bekanntgewordenen Empfehlungen der Ausschüsse hervorgeht.

Die Begründung des Gesundheitsausschusses: Suchthilfeangebote und Behörden sollen mehr Zeit haben, um sich auf die Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis vorzubereiten. So werde es etwa bei der Suchtprävention und in weiteren Bereichen "immens gesteigerte Anforderungen" geben, für die es jetzt Lösungen brauche.

Warnung vor Cannabis-Plantagen

Die Gesundheits-, Rechts- und Innenausschüsse empfehlen zudem, das im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Sollte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss gemeinsam mit dem Parlament anrufen, könnte das Verfahren der Teil-Legalisierung abgebremst werden.

Der Innenausschuss warnte zudem vor der Entstehung von "Plantagen", darum dürften nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt tätig werden. Der Rechtsausschuss hingegen äußerte Bedenken hinsichtlich der Amnestie von künftig legalen Fällen. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei "weder geboten noch begründbar".

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Mengenbegrenzungen weiter reduzieren?

Der Gesundheitsausschuss zeigt sich mit den Mengenbegrenzungen unzufrieden. Diese sollen "aufgrund der gesundheitlichen Folgen, insbesondere für junge Menschen bis 25 Jahre", reduziert werden, so die Empfehlung.

Die Teil-Legalisierung ab dem 1. April ist dem Ausschuss auch noch wegen eines weiteren Punktes ein Dorn im Auge: Ab dem 1. April könnten Konsument:innen theoretisch nur illegal erworbenes Cannabis mit sich führen, da es zu dem Zeitpunkt "noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben" könne. "Der Lebenszyklus der im Eigenanbau legal angebauten Cannabispflanzen ist zu diesem Zeitpunkt nicht beendet, er kann erst dann legal beginnen", so der Ausschuss. "Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann."

Die Ampel hatte sich darauf geeinigt, den Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab dem 1. April zu legalisieren. Auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" zum gemeinschaftlichen Anbau sollen ab dem 1. Juli legal sein.

Im Video: Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis

Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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