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USA

Anhörung zu Trump-Prozess wegen Wahlbeeinflussung

  • Veröffentlicht: 01.12.2023
  • 23:44 Uhr
  • Olivia Kowalak
Trump wieder mal angeklagt: Georgia wirft ihm Wahlbeeinflussung vor.
Trump wieder mal angeklagt: Georgia wirft ihm Wahlbeeinflussung vor.© Eduardo Munoz Alvarez/FR171643 AP/AP

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wird mitunter wegen Wahlbeeinflussung angeklagt. Am Freitag fand die erste Anhörung mit Trumps Anwälten in Atlanta, Georgia statt. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Erstmals haben Trumps Anwälte den Ex-Präsidenten der USA in Atlanta verteidigt.

  • Die Anklage gegen den US-Politiker im Bundesstaat Georgia wurde wegen Wahlbeeinflussung erhoben.

  • Trumps Anwälte haben in seiner Abwesenheit für das Fallenlassen der Klage plädiert.

Im Video: "Trump-Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs könnte sich bis 2025 hinziehen"

Gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump laufen mittlerweile zahlreiche Verfahren. Wie die Deutsche-Presseagentur am Freitag (01.12) mitteilte, wurde nun in Atlanta, Georgia der ersten Anhörung stattgegeben. Trump und 18 weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, die Präsidentenwahl 2020 beeinflusst zu haben. 

Trump selbst war bei der Anhörung nicht anwesend. Sein Anwalt Steve Sadow verteidigte ihn stellvertretend und nannte ein Verfahren während des Wahlkampfes kommendes Jahr als "Wahlbeeinflussung". Er forderte das Fallenlassen der Anklage. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück. Bei der Anhörung ging es unter anderem um den Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses. Dieser wird für 2024 erwartet.

Auch auf Bundesebene ist der Republikaner in einem separaten Verfahren wegen seiner Bemühungen angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu kippen. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich für schuldig bekannt.

Sturm aufs Kapitol: Zivilklage gegen Trump wird fortgeführt 

Eine juristische Niederlage traf Trump in der US-Hauptstadt Washington in einem anderen Verfahren. Das dortige Berufungsgericht kam zu dem Entschluss, dass Zivilklagen gegen Republikaner wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können.

Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

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Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert.

Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück - entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen. "Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat", heißt es in dem Urteil. "Heute klären wir diese Frage nicht endgültig." Das letzte Wort dürfte hier also noch nicht gesprochen sein.


  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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