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Befangenheitsantrag

Biontech: Prozesstermin zu möglichem Corona-Impfschaden abgesagt

  • Veröffentlicht: 12.06.2023
  • 13:53 Uhr
  • Stefan Kendzia
Ein Prozesstermin um einen möglichen Impfschaden durch Biontechs Corona-Impfstoff ist überraschend abgesagt worden.
Ein Prozesstermin um einen möglichen Impfschaden durch Biontechs Corona-Impfstoff ist überraschend abgesagt worden.© Sebastian Gollnow/dpa

Eigentlich sollte gegen den Corona-Impfstoff-Entwickler Biontech ein Prozess stattfinden, wegen eines möglichen Impfschadens. Dieser Termin ist nun überraschend vom Landgericht Hamburg abgesagt worden: Ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin soll der Grund sein.

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Eine Klägerin aus Hamburg will wegen eines möglichen Corona-Impfschadens gegen Biontech vorgehen. Ein anberaumter Prozesstermin wurde nun vom Hamburger Landgericht abgesagt, da der Anwalt der angeblich Geschädigten einen Antrag auf Befangenheit gestellt hat - gegen den Richter. Weitergehen könnte es in dieser Causa erst einigen Tagen.

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Grund für Absage: Befangenheit

Der Richter am Landgericht Hamburg soll befangen sein. Das monierte der Anwalt der Klägerin. Und zwar, weil der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor der Kammer verhandelt werden sollte. Jetzt muss die Kammer über diesen Antrag entscheiden - ohne den Richter. 

Der vorliegende Fall soll die erste mündliche Verhandlung in einem Verfahren wegen Biontechs Impfstoff Comirnaty sein. Die Klägerin soll seit ihrer Impfung unter verschiedenen Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leiden. Sie fordere laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) ein Schmerzensgeld in Höhe vor 150.000 Euro sowie die Überprüfung, ob Biontech nicht auch noch zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet werden kann.

Biontech habe die Vorwürfe intern geprüft und die Klage als unbegründet abgewiesen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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