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Anhebung der Altersgrenze gefordert

Cannabis-Legalisierung: Brandenburgs Justizministerin stellt sich gegen Ampel-Plan

  • Aktualisiert: 21.08.2023
  • 23:05 Uhr
  • Clarissa Yigit

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hält das angesetzte Alter für den Konsum von Cannabis für zu niedrig und fordert eine Nachbesserung des Gesetzes.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen ab 18 Jahren sollen demnächst bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und konsumieren dürfen.

  • Allerdings sei nach Expert:innen die Hirnreifung erst mit 21 Jahren abgeschlossen. 

  • Daher fordert Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU), dass der Konsum erst ab 21 Jahren erlaubt wird.

Die Legalisierung von Cannabis und der damit erlaubte Besitz nehmen langsam Gestalt an. Wie das Bundeskabinett in der vergangenen Woche zugestimmt hat, sollen künftig Menschen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen dürfen. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf dann im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die neuen Regeln könnten dann noch in diesem Jahr inkrafttreten, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Cannabis-Konsum sei eine Gefährdung junger Menschen

Allerdings sind nicht alle Politiker:innen mit dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einverstanden. So warnt beispielsweise Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU), dass der Konsum von Cannabis eine Gefährdung für junge Menschen darstelle.

Ihre Forderung sei daher, dass die Droge erst ab 21 Jahren konsumiert werden dürfe. "Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Gehirnentwicklung bis zum Alter von 21 Jahren noch nicht abgeschlossen ist", zitiert "Bild" Hoffmann. Somit sei der Konsum von Cannabis deutlich gefährlicher und die Folgen seien Psychosen, Lethargie, Konzentrationsstörungen oder aggressives Verhalten.

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Hirnreifung erst ab Mitte 20 abgeschlossen

Dies bestätigt auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. und ergänzt, dass die Hirnreifung erst mit etwa Mitte 20 abgeschlossen sei, wie die dpa berichtet. Nach Ansicht des Verbands solle daher auch aus psychiatrischer und neurobiologischer Sicht die Altersgrenze für den Zugang nicht unter 21 Jahren liegen. Ein früherer Konsum könne beispielsweise das Risiko für Psychosen durchaus erhöhen.

"Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass ein Gesetz, dessen Ziel eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes und des Kinder- und Jugendschutzes sein soll, die Altersgrenze für den Cannabis-Besitz bei 18 Jahren ansetzt", empört sich Hoffmann gegenüber "Bild". So müsse man, wenn man den Jugendschutz ernst nehme, die Altersgrenze für den Konsum von Cannabis auf mindestens 21 Jahre hoch setzen.

Ziele der Legalisierung

Die Bundesregierung erhofft sich mit der teilweisen Freigabe von Cannabis – die durch einen gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis-Vereinen oder durch legalen Eigenanbau von maximal drei Pflanzen umgesetzt werden soll – eine Eindämmung des Schwarzmarktes und der organisierten Kriminalität. Zudem kann auch durch strenge Vorgaben der Gesundheitsschutz verbessert werden, schreibt die dpa.

Hoffmann hingegen kontert: "Der Konsum wird zunehmen." Den künftigen Bedarf wird man durch den zugelassenen privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Selbstanbau der geplanten Anbauvereinigungen nicht decken können. Somit würde es – nach Ansicht Hoffmanns – eine erhöhte Nachfrage geben und der Schwarzmarkt nicht eingedämmt, sondern gefördert.

Daher befürchtet Brandenburgs Justizministerin, dass die meisten Konsumenten wieder auf den "Dealer im Park" zurückgreifen würden, schreibt "Bild". Zudem habe der Staat dann gegen Dealer, die mit maximal 25 Gramm gefasst werden, "keinerlei rechtliche Handhabe mehr".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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