Anzeige
Drogenpolitik

Cannabis-Legalisierung: Gutachten belegt Verstöße gegen Völker- und EU-Recht

  • Aktualisiert: 09.03.2023
  • 09:21 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ein von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) beauftragtes Rechtsgutachten stützt offenkundig die kritische Haltung der Staatsregierung zu dem Legalisierungsplan des Bundes.
Ein von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) beauftragtes Rechtsgutachten stützt offenkundig die kritische Haltung der Staatsregierung zu dem Legalisierungsplan des Bundes.© Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Landen die Cannabis-Legalisierungspläne nun in der Tonne? Kiffer in Deutschland hatten sich höchstwahrscheinlich schon auf die Freigabe der Droge gefreut. Ein 53-seitiges Gutachten könnte den Traum allerdings zum Platzen bringen, denn hier heißt es, dass die Cannabis-Legalisierung gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung verstoßen würde.

Anzeige

Das Wichtigste in Kürze

  • Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gab ein Gutachten zum Thema Cannabis-Legalisierung in Auftrag.

  • Laut der wissenschaftlichen Ausarbeitung widerspricht die Legalisierung dieser Droge völker- und europarechtlichen Vorgaben.

  • Eigentlich sollte die Freigabe eine kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ermöglichen.

Die Cannabis-Legalisierung der Ampel war quasi schon in trockenen Tüchern – jetzt allerdings ergab sich aus einem Gutachten, dass dies gegen "geltendes Recht verstoße", wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. So heiße es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung, die am Mittwoch (1. März) in München vorgestellt wurde: "Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben."

Im Video: Cannabis-Branche macht Druck auf die Ampel: "Brauchen Minimum zwei Jahre"

Holetschek gegen Legalisierung

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der bereits seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnt. Insbesondere auch "wegen der gravierenden gesundheitlichen Risiken". Eine Entkriminalisierung und die damit verbundene Entlastung für die Strafverfolgungsbehörden zähle er ebenfalls nicht als Argument.

Anzeige
Anzeige

Verstöße gegen das Übereinkommen der UN

In dem Gutachten heißt es nun, dass die Pläne der Cannabis-Legalisierung insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung verstoßen würden. "Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung", beschreibt der Autor des Gutachtens, Bernhard Wegener.

So sei insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken "unzulässig", erklärt Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und bezieht dies vor allem auf das Europarecht.

Dies nutzte Holetschek als Grundlage und forderte erneut die Bundesregierung auf, die Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen. "Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen."

Nach Auffassung eines Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch liefere das Gutachten offenbar aber keine neuen Erkenntnisse.

Befürworter in der Wissenschaft

Die Strafrechtlerin und Kriminologin Masha Fedorova sowie ihr Kollege Piet Hein van Kempen von der Universität in Nimwegen sind allerdings anderer Meinung. In einer Untersuchung kommen die Beiden zu dem Ergebnis, dass die "Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist", schreibt die dpa.  Diese Untersuchung solle in der März-Ausgabe des "European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice" veröffentlicht werden.

Anzeige

Was solle die Legalisierung bewirken?

Ursprünglich beabsichtigte die Koalition aus SPD, FDP und Grüne, dass Cannabis staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden darf. Auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen solle erlaubt werden, wie "BR24" schreibt. Hintergrund für diesen Schritt war die Annahme, dass eine Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Zudem könne der Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert werden, indem ein legaler und staatlich überwachter Verkauf stattfinde.

Mit der Legalisierung solle daher einer kontrollierten Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften nichts mehr im Wege stehen. Die konkrete Idee stammte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vergangen Herbst. Bis Ende März solle nun ein Gesetzentwurf vorliegen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos

Tag der Arbeit: Arbeitgeberpräsident ruft am 1. Mai zu mehr Fleiß auf

  • Video
  • 01:15 Min
  • Ab 12

© 2024 Seven.One Entertainment Group