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Gerichtsurteil

Corona-Impfung verweigert: Bundeswehrsoldat zu Geldstrafe verurteilt

  • Veröffentlicht: 20.03.2024
  • 11:00 Uhr
  • Lara Teichmanis
Ein Bundeswehrsoldat verweigerte während seiner Dienstzeit die Corona-Impfung - jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Bundeswehrsoldat verweigerte während seiner Dienstzeit die Corona-Impfung - jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.© REUTERS

Vor zwei Jahren verweigerte ein Soldat aus Sorge vor Nebenwirkungen die Corona-Impfung. Jetzt wurde er zu einer Strafzahlung von 4.000 Euro verurteilt. Der Freispruch aus dem Jahr 2023 wurde aufgehoben.

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Im April 2023 erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Pandemie für beendet. Knapp ein Jahr später befassen sich noch Gerichte und Justiz mit den Auswirkungen der Pandemie. So auch das Landgericht Schweinfurt. Ein heute 27-Jähriger ehemaliger Soldat hatte sich während seiner Dienstzeit geweigert, sich gegen das Covid-19-Virus impfen zu lassen. Nun muss sich der Mann in einem Strafverfahren gegen ihn wegen Verweigerung verantworten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Freispruch revidiert

Im vergangenen Juli hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den 27-Jährigen zunächst freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Impfbefehl im Jahr 2022 nicht verhältnismäßig gewesen. Jetzt, gut acht Monate nach dem Freispruch, revidierte das Landgericht Schweinfurt das Urteil und verurteilte den Mann im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe.

Im Video: Mann lässt sich 217 Mal gegen Corona impfen

Der Angeklagte sagte vor der Kammer, er habe sich unter anderem nicht immunisieren lassen, weil er die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als viel zu kurz empfunden habe. Bei anderen Impfstoffen betrage der Zeitraum mehrere Jahre, bei Corona kein Jahr, sagte der heute 27-Jährige. "Das war mir das schon ein bisschen suspekt."

Ein damaliger Vorgesetzter des Angeklagten sagte in dem Prozess: "Es gibt bei der Bundeswehr ein Basis-Impfschema, was jeder Soldat zu erfüllen hat." Corona sei damals neu gewesen, viele Soldat:innen hätten zunächst Bedenken gegen die Impfung gehabt. "Es gab mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten."

Es gab mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten.

Ehemaliger Vorgesetzter des 27-Jährigen

Das Gericht legte am Dienstag (19. März) 90 Tagessätze zu je 45 Euro als Strafmaß fest. Monatlich könne der 27-Jährige aus Fulda aber auch 200 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte im September 2023 einen Soldaten freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war. Auch hier ging die Staatsanwaltschaft in Berufung - ein Termin für diese Verhandlung legte das Landgericht bisher nicht fest, meldet die dpa.

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Seit Mitte 2016 diente der Soldat bei der Bundeswehr, bis zu seiner Entlassung 2023. Zum Zeitpunkt der Verzweigungen war der heute 27-Jährige in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt.

Soldaten müssen Impfungen dulden

Soldat:innen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Wer sich widersetzt, muss nicht nur mit einem Strafverfahren, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, schreibt die dpa.

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Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich erwiesen. Häufig gibt es nach einer Corona-Impfung vorübergehende Reaktionen wie den "Impfarm" oder Kopfschmerzen, äußerst selten hingegen schwerwiegende Nebenwirkungen.

Im Video: Pistorius schlägt Alarm - Bundeswehr fehlen Milliarden Euro

Im vergangenen Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldat:innen vorerst festhalten. "Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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