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Spektakuläre Aktion

Deutsches U-Boot U16 zerbricht bei Bergung – Expert:innen sprechen von "Super-GAU"

  • Aktualisiert: 03.09.2025
  • 14:47 Uhr
  • dpa
Das deutsche U-Boot U16 zerbrach bei seiner Bergung vor Scharhörn – Archäolog:innen sprechen von einem Verlust für das Kulturerbe.
Das deutsche U-Boot U16 zerbrach bei seiner Bergung vor Scharhörn – Archäolog:innen sprechen von einem Verlust für das Kulturerbe.© Bodo Marks/dpa

Ein Jahrhundert lag das U-Boot U16 in der Nordsee – nun sollte es geborgen werden. Doch das Wrack zerbrach, und Fachleute üben scharfe Kritik: Von archäologischen Standards könne keine Rede sein.

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Inhalt

  • U16 zerbrochen
  • Seegrab?
  • Anderes U-Boot

Die Bergung des 1919 vor Scharhörn gesunkenen deutschen U-Bootes U16 stößt in der Wissenschaft auf Kritik. "Ich bin also ein bisschen sprachlos und kann auch nicht wirklich verstehen, wie man dazu gekommen ist, das so zu machen", sagt der Sprecher der Kommission für Unterwasser- und Feuchtbodenarchäologie im Verband der Ländesarchäologien, Jens Auer, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Also aus fachlicher Sicht ist das absolut inakzeptabel."

Auer verweist auf ein in Deutschland etabliertes Regelwerk bei Bauvorhaben oder Bergungen. "Diese Aktion widerspricht einfach all diesen Regeln." Dass sie von einer Bundesbehörde veranlasst wurde, sei besonders problematisch. Primäres Ziel sei die Erhaltung eines Denkmals an seinem natürlichen Standort.

Dieses Prinzip werde bei jeder Pipeline im Meer verfolgt, alle Bauherren seien sich darüber im Klaren, sagt Auer. "Alles, was ich an die Oberfläche bringe, kann schnell problematisch werden." Ausnahme sei die gesicherte Finanzierung einer Konservierung. "Die ja sehr, sehr teuer werden kann bei Unterwasserfunden."

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U16 zerbrochen

Eine Bergung des vor 106 Jahren gesunkenen Bootes aus der Nordsee vor Scharhörn in einem Stück war in der Nacht zum Montag (1. September) nicht geglückt. Bei der Bergung mit einem Schwimmkran im Auftrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee (WSA) zerbrach U16 in zwei Teile. Während ein Teil seitdem auf einem Ponton im niedersächsischen Cuxhaven liegt, laufen Vorbereitungen für die Bergung des anderen Teils.

Rechtlich betrachtet gehört das Boot der Bundesrepublik. Über den Umgang mit Funden entscheide das Bundesamt für Immobilienaufgaben, sagt Auer. "Das ist ja schließlich deutsches Kulturerbe. Wir können das ja nicht einfach kaputt machen." Zumindest müsse es vorher dokumentiert werden.

Auch in den News:

Ein WSA-Sprecher erklärte dagegen, "das Wrack der U16 ist als Teil der Bundeswasserstraße Elbe Eigentum des WSA Elbe-Nordsee bis es abgegeben wird". Weder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, noch der Eigentümer seien zuständig. Sie sei deshalb auch nicht beteiligt worden. Eine Antwort der Bundesanstalt zu einer entsprechenden Anfrage blieb zunächst unbeantwortet.

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Seegrab?

Auer betont, zwar sei unwahrscheinlich, dass es sich bei U16 um ein Seegrab handele. "Normalerweise, wenn wir solche Kriegsreste vor uns haben, dann konsultieren wir den Volksbund für Kriegsgräberfürsorge und versuchen wirklich sicherzustellen, dass da eben niemand bei umgekommen ist. Denn ganz sicher kann man sich so nicht sein." 

Nach Angaben von Auer ist der Umgang mit solchen Denkmalen in den Ländern unterschiedlich geregelt. "In den 50er Jahren hätte man natürlich so ein Boot einfach gehoben." Das sei mittlerweile aber nicht mehr so. "Das ist der Super-Gau archäologisch gesehen. Es gab keine Dokumentation, keine archäologische Begleitung, keine fachliche Begleitung, keine Recherche vorher, nichts."

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Anderes U-Boot

Ähnlich reagierte der Unterwasser-Archäologe Florian Huber, der als Projektleiter und Forschungstaucher mithalf, mithilfe von rund 30.000 Fotos ein detailliertes 3D-Modell des deutschen U-Boot-Wracks UC71 zu erstellen. Das 1916 gebaute U-Boot sank 1919 auf einer Überführungsfahrt nach England vor der Nordseeinsel Helgoland.

Huber nennt die Bergung von U16 eine "illegale Aktion" und einen "fatalen Schritt". "Das Wrack erzählt eine wichtige Geschichte des Ersten Weltkriegs – es darf nicht einfach hochgeholt und verschrottet werden." Solche Eingriffe gefährdeten das historische Erbe und missachteten den respektvollen Umgang mit Denkmälern unter Wasser. "Und sollte das Wrack dennoch ein Schifffahrtshindernis (gewesen) sein, dann hätte man es anheben und versetzen können."

Das 1911 in Kiel gebaute, 57 Meter lange Boot war 1919 auf der Auslieferungsfahrt nach Großbritannien gesunken.

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