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Urteil in Berlin

Gebühr für Ablösen rechtswidrig: Gericht entscheidet pro "Klimakleber"

  • Veröffentlicht: 26.09.2023
  • 12:55 Uhr
  • Momir Takac

Wenn die Polizei festgeklebte "Klimakleber:innen" von der Straße entfernt, darf sie das vorerst nicht mehr in Rechnung stellen. Das entschied ein Berliner Gericht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Klima-Aktivist:innen haben einen wichtigen juristischen Erfolg errungen.

  • Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die Polizei ihnen keine Gebühr in Rechnung mehr stellen darf.

  • Ein Demonstrant, der sich auf einer Straße festgeklebt hatte, erhält Geld zurück.

Mit ihren Protesten legen "Klimakleber:innen" der Gruppe "Letzte Generation" immer wieder den Verkehr lahm und riskieren mit ihren Aktionen sogar Gefängnisstrafen. Sie kleben sich an der Straße fest und verärgern nicht wenige Autofahrer, auch weil das Ablösen durch die Polizei einige Zeit in Anspruch nimmt. Jetzt hat ein Demonstrant einen wichtigen juristischen Erfolg errungen.

Der Klimaaktivist hatte sich im Juni 2022 in Berlin auf einer Straßenkreuzung festgeklebt. Nachdem die Polizei ihn von der Fahrbahn gelöst und entfernt hatte, stellte sie ihm eine Gebühr in Höhe von 241 Euro in Rechnung. Die Polizei begründete sie mit einer "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" durch die Sitzblockade. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun in einem Eilverfahren, dass die Gebühr rechtswidrig ist, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das teilte ein Sprecher am Dienstag (26. September) mit.

Polizei muss "Klimakleber" Gebühr für Ablösen von Straße zurückzahlen

Nach Auffassung des Gerichts gehört so eine Aktion aber nicht zu den Fällen, in denen die Polizei eine Gebühr für ihren Einsatz verlangen darf. Dessen Zweck sei ausschließlich gewesen, die Behinderung im Straßenverkehr zu beseitigen. Um eine Gebühr erheben zu können, sei rechtlich eine "Ersatzvornahme" oder eine "unmittelbare Ausführung" nötig, hieß es von der zuständigen 1. Kammer. Der Demonstrant habe sich aber selbst von der Straße lösen können und die Polizei habe auch nicht "ohne den Willen des Pflichtigen" gehandelt, sondern gegen dessen Willen.

Die Polizei muss dem Geschädigten die kassierte Gebühr rückerstatten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann dagegen noch Beschwerde eingelegt werden.

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Gebühr gegen Klimaaktivist rechtswidrig: Polizei kann gegen Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen

Die Polizei äußerte sich zunächst nicht, ob sie gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegt. Von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hieß es: "Natürlich sind wir nicht glücklich über diese Einzelfall-Entscheidung, aber sie ist im Rechtsstaat zu akzeptieren."

Von dem Urteil dürften, sobald es rechtskräftig ist, viele andere "Klimakleber:innen" profitieren. Laut der Senatsinnenverwaltung hatte die Berliner Polizei bis Anfang September knapp 1300 Klimaaktivist:innen Gebührenbescheide zu jeweils 241 Euro geschickt. Ende April hatten Demonstrant:innen der "Letzten Generation" mit den flächendeckenden Verkehrsblockaden in Berlin begonnen. Eine Aktivistin ist jetzt zu einer Rekord-Haftstrafe verurteilt worden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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