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Urlaub mit dem Auto

Knöllchen aus dem Ausland – was auf deutsche Autofahrer zukommen kann

  • Veröffentlicht: 27.05.2025
  • 14:15 Uhr
  • dpa
Bußgeldbescheide aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden.© IMAGO/Wolfilser

Auf dieses Souvenir können Urlauber gut und gerne verzichten: Ignorieren sollten sie Bußgeldbescheide aus dem Reiseland aber nicht. Stattdessen lohnt es sich oft, die Summe schnell zu zahlen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bußgelder aus dem EU-Ausland ab 70 Euro (Österreich ab 25 Euro) können in Deutschland vollstreckt werden.

  • Nur das Bundesamt für Justiz darf ausländische Bußgelder eintreiben, nicht private Inkassofirmen.

  • Wer schnell zahlt, kann in vielen Ländern von hohen Rabatten profitieren.

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Liegt nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten, ist Ignorieren oft keine gute Idee, warnt der ADAC.

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Ab 70 Euro aufwärts können Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden, so der Automobilclub. Für Bescheide aus Österreich geht das sogar schon ab 25 Euro. Auch Bußgelder aus der Schweiz können hierzulande eingetrieben werden. Die Vollstreckungsgrenze liegt laut ADAC bei 80 Schweizer Franken, rund 85 Euro.

Gut zu wissen: Für das Eintreiben polizeilicher Geldbußen ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Für private Inkassodienstleister bestehe hierzulande keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen, erklärt der Autoclub.

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Rabatte für schnelle Zahler

So weit, dass das Justizbundesamt schreibt, muss man es aber nicht kommen lassen. Mitunter lohnt es sich, schnell zu zahlen. In Spanien gibt es 50 Prozent Nachlass auf das Bußgeld, wenn man binnen 20 Tagen zahlt. 30 Prozent sind es in Italien, wenn die Summe innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bescheids fließt, so der ADAC. Auch andere Länder gewähren Rabatte.

Punkte und Fahrverbote drohen übrigens nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde – für zu schnelles Fahren im Ausland gibt es hierzulande also keinen Eintrag ins Flensburger Verkehrssünder-Register.

Bei Fahrverboten könnte sich das aber ändern: Die Europäische Union arbeitet dem ADAC zufolge daran, dass diese EU-weit vollstreckt werden können.

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